Qualifizierte Energieberatungen sind ein zentraler Baustein zur Erreichung der angestrebten Energieeinsparungen im Gebäudebereich. Um die Zulassung qualifizierter Energieberater in Förderprogramme des Bundes auch für bisher nicht zulassungsberechtigte Personen zu ermöglichen, wird alternativ zu den jetzigen Zulassungsvoraussetzungen die Einführung einer bundeseinheitlichen Prüfung angestrebt.
In einem Demonstrationsprojekt soll deshalb eine Qualifikationsprüfung für die Energieberatung für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude erprobt werden. An der Uni Kassel wird hierfür ein entsprechender Weiterbildungskurs und eine anschließende Prüfung im Zusammenhang mit der Weiterbildung „Energieberatung für Wohngebäude“ bzw. „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ durchgeführt. Die Teilnahme an einer entsprechenden Weiterbildung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
Für das Demonstrationsprojekt werden noch Teilnehmer gesucht, die vom BAFA bisher nicht als Energieberater in den Bundesförderprogrammen „Energieberatung für Wohngebäude“ oder „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen“ anerkannt werden können, da sie nicht über die erforderliche Grundqualifikation zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß EnEV § 21 Absatz 1 verfügen.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung und der Qualifikationsprüfung ist laut Anbieter die Anerkennung durch das BAFA als Energieberater für das entsprechende Bundesförderprogramm möglich.
Weitere Informationen zu Teilnahme und Anmeldung sind über Jutta Steinbrecher vom Projektteam der Universität Kassel erhältlich: steinbrecher@uni-kassel.de, Telefon (05 61) 804 18 84.