Für Energieberatungen gibt es zwar ein große Menge an Förderungen, doch eine Vorgabe für Honorare wie z.B. bei der HOAI gibt es nicht. Ob das Vor- oder Nachteile bringt, darüber lässt sich streiten. Manchen wäre eine Honorarordnung eine Sicherheit und Rückendeckung gegenüber Kunden, die aufs Preisverhandel aus sind. Andere würden sich dadurch eher bevormundet fühlen und können ihre Honorarforderung im freien Markt besser platzieren. Das setzt allerdings voraus, dass man „seinen Preis“ auch argumentieren und so durchsetzen kann, dass sich der Kunde nicht über den Tisch gezogen fühlt.
Immer waren und sind Energieberater mit Dumping-Angeboten konfrontiert wie z. B. online-ausgestellten Energieausweisen. Manche haben als Reaktion darauf ihr Honorar in diesen Bereichen gesenkt, manche haben am kostendeckenden Preis festgehalten, andere wiederum haben manche Dienstleistungen nicht mehr angeboten, weil sie sich nicht mehr lohnten.
Doch in den letzten Jahren haben sich auch lukrative Geschäftsfelder geöffnet, die höhere Anforderungen an die Qualifikation stellten, z.B. Energieberatungen für Nichtwohngebäude oder Kommunen. Zudem hat die GEB-Umfrage vom Sommer 2015 gezeigt, dass sich die Energieberater-Branche auch geändert hat: es gibt mehr „Vollzeit-Energieberater“ (rund 20 %), dafür ist der Anteil derer, die nur zu 10 bis 30 % Energieberatungen machen, deutlich geringer geworden.
All das sind Einflussfaktoren, die sich positiv auf die Stundensätze der Energieberater ausgewirkt haben. Diese haben wir zuletzt im Oktober 2014 abgefragt, nun erneut bei der Frage des Monats im Januar 2016, bei der sich 665 Personen beteiligten. Das Ergebnis ist erfreulich: der Bereich bis 60 Euro Stundensatz ist geringer geworden, von 60 bis 80 Euro ist der Anteil vergleichbar, bei 80 bis 100 Euro ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen.
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Ergebnis, wie interpretieren Sie die Entwicklung? Diskutieren Sie dazu mit uns im Forum.
Unser Tipp: Fachbeiträge zum Thema sind im GEB-Dossier Honorare verfügbar. GLR