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Energieberater

Neue Richtlinien für die geförderte Energieberatung

© Mike_Kiev / iStock / Thinkstock
Mit zwei neuen Richtlinien, die zum 1. Dezember 2017 in Kraft treten, wird der Kreis der antragsberechtigten Energieberater in den Beratungsfeldern Wohngebäude und mittelständische Unternehmen erweitert.

Durch die Bekanntmachung der neuen Richtlinien im Bundesanzeiger am 7. November 2017 sind die Änderungen in den Förderprogrammen „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan iSFP)“ sowie „Energieberatung Mittelstand“ offiziell.

Die wesentliche Änderung besteht in der Erweiterung des Kreises der antragsberechtigten Energieberater. Eine Energieberatung innerhalb der genannten Förderprogramme kann dann jeder ausführen, der die geforderte Qualifikation als Energieberater vorweist, eine objektive und neutrale Energieberatung durchführt und dafür die Haftung übernimmt. Bisher war die personenbezogene unabhängige Energieberatung erforderlich.

Kriterium der Unabhängigkeit wird neu geregelt

Bislang sind als Energieberater Fachleute, wie Architekten, Ingenieure und bestimmte Handwerker (ohne eigenen Betrieb), zugelassen, die kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Umsetzung von Energieeffizienzinvestitionen haben. Durch die neue Regelung können ab 1. Dezember 2017 nun auch Handwerker, Hersteller oder Energieversorger das Förderprogramm nutzen, wenn sie die in der Richtlinie vorgegebenen Mindestanforderungen an die fachliche Qualifikation erfüllen. Die Beratung muss allerdings auch weiterhin objektiv und neutral sowie mit hoher Qualität erfolgen. Die Förderbeträge für die „Energieberatung für Wohngebäude“ bleiben erhalten.

Änderung ist Teil der Förderstrategie

Mit der Erweiterung des Kreises der antragsberechtigten Energieberater setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Schritt der neuen Förderstrategie um. Das BMWi erwartet, dass dadurch mehr qualifizierte Fachleute den Weg in die Energieberatung einschlagen, um mehr Privatpersonen und mittelständische Unternehmen zu Investitionsentscheidungen in Energieeffizienz zu beraten.

Beweggründe für die Änderungen

Ende 2014 wurden die Förderbeträge in der Energieberatung für Wohngebäude“ deutlich erhöht. Die Anhebung der Fördersätze hatte jedoch keine Auswirkungen auf die Beratungszahlen. Die personenbezogene Unabhängigkeit führte – trotz der erheblichen finanziellen Anpassungen in beiden Förderprogrammen Ende 2014 – nicht zu mehr qualifizierten Energieberatungen. In diesem Jahr wurden bis Ende September nur rund 6200 qualifizierte Energieberatungen im Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ durchgeführt. Die niederen Antragszahlen waren der Anlass, den Kreis der antragsberechtigten Energieberater zu erweitern.

Ausführlicher Beitrag zu den Änderungen im GEB

Im Beitrag „Mehr qualifizierte Beratung“, der im GEB 11/12-2017 erscheint, lesen Sie mehr zu den Hintergründen und welche weiteren Änderungen die neuen Richtlinien mit sich bringen, außerdem ein Interview mit Thorsten Herdan, Abteilungsleiter Energiepolitik – Wärme und Effizienz im BMWi. Der Beitrag wird Ihnen hier bereits vorab zur Verfügung gestellt. GLR

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