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ENERGIEBERATER

Neue Richtlinie zur Förderung der Vor-Ort-Beratung

© ra3rn / iStock / Thinkstock
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine neue Richtlinie zur Energiesparberatung vor Ort erlassen, die zum 1. März 2015 in Kraft treten wird. Die wichtigste Botschaft: Die Vor-Ort-Beratung lohnt sich wieder! Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Auswahl aus zwei Beratungsvarianten: Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen für umfassende Sanierung
  • Ausweitung auf Gebäude vor Inkrafttreten der ersten EnEV am 1. Februar 2002 (bisher bis 31.12.94)
  • Die Vor-Ort-Beratung ist nach frühestens vier Jahren (bisher acht Jahren) für dasselbe Gebäude wieder förderbar.
  • Die Beratung darf mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden, das Kumulierungsverbot bleibt aber für andere Beratungsprogramme des Bundes bestehen. Die Fördermittel dürfen 90 % der Kosten nicht übersteigen.
  • Der Beratungsbericht kann auch telefonisch erläutert werden, sofern der Eigentümer auf die Erläuterung vor Ort verzichtet.
  • Die Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung / Beiratssitzung ist mit 500 Euro zusätzlich förderfähig.
  • Erhöhung der Förderbeträge: 60 % (bisher 50 %) der förderfähigen Beratungskosten werden bezuschusst. Höchstbetrag für EFH/ZFH 800 Euro (bisher 400 Euro), bei mind. 3 Wohneinheiten 1100 Euro (bisher 500 Euro).
  • Verzicht auf Einbeziehung von öffentlicher Förderung in Wirtschaftlichkeitsbetrachtung; aber Hinweispflicht auf konkret in Betracht kommende Bundesförderprogramme.
  • Erklärungspflicht zum Unterschied Vollkosten / energiebedingte Mehrkosten
  • Bei Sanierungsfahrplan: Wirtschaftlichkeit nur der ersten Sanierungsmaßnahme ist (anhand der energiebedingten Mehrkosten) darzustellen.
  • Bei Sanierungsfahrplan: Darstellung des Einsparpotentials (Endenergie, -kosten, CO2-Emissionen) auf Basis der jeweils vorangehenden Maßnahmen.
  • Hinweispflicht auf Baubegleitung
  • Musterbericht entfällt
  • Thermografie und Stromsparberatung werden nicht mehr bezuschusst.

Eine ausführliche Gegenüberstellung der Änderungen zwischen der VOB-Richtlinie 2012 und 2014 finden Sie ab dem 20. November 2014 in GEB 11/12-2014. Tipp: Auch mit einem kostenlosen GEB Probe-Abonnement erhalten Sie neben den zwei kostenlosen Heftausgaben auch vollen Zugriff auf die Inhalte aller bisher erschienenen Heftausgaben im Online-Archiv. GLR

Zur Veröffentlichung der neuen Richtlinie zur Energiesparberatung im Bundesanzeiger (BAnz AT 12.11.2014 B2) .