Im Programm zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting sind sogenannte Projektentwickler als Berater tätig. Ein Projektentwickler ist eine selbstständige oder angestellte natürliche Person, die über die im Rahmen dieses Förderprogramms erforderliche Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualifikation verfügt und den Antragsteller der Förderung hinsichtlich Contracting-Möglichkeiten im Rahmen der jeweiligen förderfähigen Beratungsleistung objektiv berät und unterstützt. Contracting-Beratungen können nur von Projektentwicklern gefördert werden, die vom BAFA zugelassen sind.
Zulassung bis Sommer 2015
Das Verfahren zur Zulassung als Projektentwickler erfolgt über die Internetseite des BAFA. Nach vorheriger Registrierung als BAFA -Berater muss der Projektentwickler in einem Online-Verfahren seine Qualifikationen und Erfahrungen angeben und durch Upload verschiedener Dokumente nachweisen. Falls gewünscht, wird der Projektentwickler nach der Zulassung bis Sommer 2015 kostenlos auf einer BAFA-Liste zugelassener Projektentwickler geführt. Später kann er sich dann auf der kostenpflichtigen „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ eintragen lassen.Weitere Infos zu erforderlichen Qualifikationen und anerkannten Fortbildungen. GLR