Wozu braucht man einen Energieausweis
Seit einem Jahr sind Vermieter und Verkäufer dazu verpflichtet, potenzielle Käufer oder Mieter mit dem Energieausweis über den energetischen Zustand ihrer Gebäude aufzuklären.
Wer kontrolliert Energieausweise
Die Mehrheit der Immobilienanbieter missachtet jedoch diese Informationspflicht. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB).Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Bund und Länder müssen dringend klären, wie sie durch wirksame Kontrollen sicherstellen, dass den Immobilienkunden vor dem Kauf bzw. der Miete die Informationen zum Energieverbrauch vorliegen.“ Resch fordert die Bundesregierung außerdem dazu auf, im Rahmen der im Jahr 2016 geplanten Überarbeitung der Energieeinsparverordnung Ausnahmeregelungen zum Energieausweis bei der Bewerbung von Immobilien zu streichen und gesetzliche Voraussetzungen für einen erleichterten Vollzug zu schaffen.
Verweigerungshaltung einer Energieausweis Plicht bei professionellen Vermietern
Dass der Energieausweis von Immobilienanbietern nur selten vorgelegt wird, bestätigt auch der Deutsche Mieterbund. Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB: „Der Energieausweis bleibt auch weiterhin ein Papiertiger. Die seit einem Jahr bestehende Vorlagepflicht bei der Vermietung von Wohnungen wird von Vermietern und Maklern nicht ernst genommen.“Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 % der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 % der Vermieter auch auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte.
Ropertz: „Diese Verweigerungshaltung scheint bei professionellen Vermietern besonders groß zu sein. Bei 80 % der von Maklern bzw. bei 75 % der von Wohnungsunternehmen angebotenen Wohnungen wird der Energieausweis nicht unaufgefordert vorgelegt. Hier werden die gesetzlichen Bestimmungen bewusst missachtet. Kontrollen und Sanktionen sind deshalb dringend notwendig.“
Nur 38 % vorbildlich gekennzeichnete Anzeigen
In einer aktuellen Untersuchung von insgesamt 3532 Immobilienanzeigen stellte die DUH auch eine schlechte Umsetzung der Kennzeichnungsvorschrift fest. Nur bei 1056 von 1600 untersuchten Vermietungs- und Verkaufsangeboten gewerblicher Anbieter wurde der Endenergiekennwert angegeben, dies entspricht 66 %. Bei den 1932 geprüften Angeboten privater Vermieter bzw. Verkäufer war die Quote deutlich geringer. Nur 279 Angebote – dies entspricht 14 % der untersuchten privaten Immobilienangebote – enthielten die erforderlichen Informationen. Damit liegt die Gesamtquote vorbildlich gekennzeichneter Werbeanzeigen bei nur 38 %.Der Gesetzgeber erlaubt bislang, dass Immobilien auch ohne Angaben zum Energiebedarf bzw. -verbrauch beworben werden dürfen, wenn der Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch nicht vorlag. Viele Immobilienanbieter verweigern die Angaben mit Hinweis auf diese Ausnahmeregelung.
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH: „Es ist sehr ärgerlich, dass dieses Schlupfloch von vielen gewerblichen Anbietern schamlos ausgenutzt wird. Spätestens zum Zeitpunkt der meist wenige Tage später stattfindenden Besichtigung muss ja der Energieausweis vorliegen. Stichprobenhafte Kontrollen der Besichtigungstermine haben aber gezeigt, dass dann der Energieausweis ebenfalls nicht vorgelegt wird. Dem Verbraucher werden somit wichtige Informationen vorenthalten.“
Länder: „Wir sind nicht zuständig“
Die Abfrage des Kontrollverhaltens der Landesbörden bezüglich der Einhaltung der Informationspflichten bei der Bewerbung von Immobilien in Zeitungen und kommerziellen Medien ergab, dass es bisher praktisch in keinem Bundesland eine Überwachung gibt, obwohl der Gesetzgeber bei Verstößen gegen die Informationspflichten ab 1. Mai 2015 mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro droht.Rheinland-Pfalz verweigert die Marktüberwachung beispielsweise mit dem Argument, dass nach eigener Auffassung die Verpflichtung zur Angabe der Energiekennwerte „weitgehend eingehalten“ werde. Sachsen vertritt den Standpunkt, anlassunabhängige Kontrollen von Werbeanzeigen seien gesetzlich nicht vorgesehen. Hessen wiederum fühlt sich nicht verantwortlich, die Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen zu kontrollieren. Baden-Württemberg erklärt eine generelle Überprüfung für kaum praktizierbar und verweist auf die Möglichkeit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. GLR
DUH-Hintergrundpapier: Regelungs- und Vollzugsdefizite zum Energieausweis