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ENERGIE

Energiesteuerbefreiung für KWK-Anlagen

Im April 2012 wurde die Rückerstattung der Energiesteuer des in KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung eingesetzten Brennstoffs ausgesetzt. Ursache hierfür war das Auslaufen der als staatliche Beihilfe eingestuften Begünstigung (§ 53 EnergieStG) zum 31. März 2012.

In den letzten Monaten hat die EU-Kommission mehrfach Informationen und Erläuterungen zu dem im Oktober 2011 eingereichten Verlängerungsantrags der Beihilferechtlichen Genehmigung seitens der Bundesregierung angefordert. Nach einer Meldung von BHKW-Infozentrum hat die EU-Kommission keine Einwände gegen die Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung. Daher wird voraussichtlich rückwirkend zum 1. April 2012 eine Energiesteuerbefreiung für BHKW-Anlagen gewährt, sofern die BHKW-Anlagen nach der KWK-Richtlinie der EU als hocheffizient eingestuft werden. Für KWK-Anlagen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, aber einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 70 % erreichen, soll ein neuer Mindeststeuersatz erhoben werden.

Am 26. Oktober 2012 soll die Neuregelung in der Energiesteuerrichtlinie verankert und im Plenum des EU-Parlamentes verabschiedet werden. Danach besteht seitens des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, mit einem Artikelgesetz das Energiesteuergesetz anzupassen. GLR

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