Energieeffizienz am Bau gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dabei sind die Verknappung wertvoller Ressourcen und der damit einhergehende Preisanstieg von Energie sowie wachsendes Umweltbewusstsein nur zwei Gründe von vielen. Auch gesetzliche Bestimmungen wie etwa die Heizkostenverordnung oder die Einführung des Energieausweises zählen zu den Argumenten für mehr Energieeffizienz von Gebäuden. Brunata-Metrona wollte es genau wissen und hat darum die Energiebilanz von Gebäuden untersucht. Dabei konnte nachgewiesen werden, dass eine verbrauchsgerechte Erfassung von Trinkwarmwasser gerade in Gebäuden mit hoher Energieeffizienz wichtig ist.
Rund 2500 untersuchte Häuser in München und Berlin und etwa 4000 Gebäude in ganz Norddeutschland bildeten den Kern der Pilot-Studie. Dabei wurden zunächst die jährlichen Energiekennzahlen von rund 14.000 Wohneinheiten ausgewertet, in denen der Trinkwarmwasseranteil nicht pauschal abgerechnet, sondern bereits verbrauchsgerecht erfasst wird. In der Studie ergab sich daraus ein klares Bild: Bei energieeffizienten Gebäuden ist im statistischen Mittel der Anteil für die Trinkwassererwärmung am Gesamtenergieverbrauch deutlich höher als bei weniger oder nicht energieeffizienten Gebäuden.
Dr. Franz Schröder, Leiter der Studie bei Brunata-Metrona, die in Kürze auf breiterer statistischer Basis und repräsentativ für das gesamte Bundesgebiet erscheinen wird: „Die bisherigen Ergebnisse zeigen zweierlei: Zum einen benötigt ein energieeffizientes Haus in der Regel deutlich weniger Energie für die Trinkwassererwärmung als ein weniger energieeffizientes Haus, was nicht von vornherein auf der Hand liegt. Zum anderen benötigt ein energieeffizientes Haus statistisch aber immer einen substantiell höheren Anteil des Gesamtenergieaufwands für die Trinkwassererwärmung. Der relative Anteil für die Trinkwassererwärmung steigt von typisch unter 15% bei nicht energieeffizienten Gebäuden auf über 30% bei sehr energieeffizienten Gebäuden.“
Damit, so Schröder, würde man bei weiter steigendem Sanierungsstandard mit der üblichen pauschalen und einheitlichen Abschätzung des Warmwasseranteils auf etwa 18% nur noch einer Minderheit von Wohnobjekten gerecht werden. Im Sinne einer angemessenen Verteilgerechtigkeit werde es deshalb immer wichtiger, den Trinkwarmwasserverbrauch besonders in energieeffizienten Gebäuden verbrauchsgerecht zu erfassen und abzurechnen. GLR
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