Im Grunde ist die Anerkennung eines Gebäudes – oder auch nur Teile desselben – als Denkmal eine adelnde Auszeichnung, denn es ist damit als kulturelles Erbe eingestuft, das es dauerhaft zu bewahren und zu schützen gilt. In einem solchen Unikat zu wohnen ist oft außerordentlich attraktiv und beschert ein ganz besonderes Wohnambiente. Der Haken daran: Der stolze Besitzer darf dieses Kulturgut nicht mehr nach Belieben verändern, sondern muss dem Amt für Denkmalschutz im Falle von Umbauten, Anbauten oder bei Modernisierungen und Sanierungsarbeiten ein Mitspracherecht einräumen. Im Gegenzug profitieren Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden von Steuervorteilen und genießen z. B. bei der KfW vereinfachte Fördervoraussetzungen – so darf zum Beispiel beim Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal der Jahres-Primärenergiebedarf 160 % und der Transmissionswärmeverlust 175 % der Werte betragen, die für ein vergleichbares Referenzgebäude nach der EnEV gelten. Zudem hat die KfW seit 2012 mit dem „Effizienzhaus Denkmal“ eine spezielle Förderstufe aufgelegt, die allerdings nur in Anspruch genommen werden kann, wenn ein „Energieberater im Denkmal“ mit im Boot ist (siehe auch GEB 11-2014, „Das richtige Gespür“). Diese Bedingung ist durchaus berechtigt, denn die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes erfordert ein gewisses Fingerspitzengefühl hinsichtlich des Umgangs mit der Bausubstanz – nicht nur das Amt für Denkmalschutz, sondern auch das Denkmal selbst kann sehr zickig reagieren, wenn man meint, übliche Maßstäbe be ...
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