Das Interesse am Planungsverfahren Building Information Modeling, kurz BIM, nimmt rasant zu. Bei der Umsetzung dieser inzwischen weltweit vordringenden Planungs-Methode bilden die Technische Gebäudeausrüstung und der Landschaftsbau in Deutschland das Schlusslicht. So könnte man die Einschätzung der BIM-Befürworter auf den zahlreichen Vorträgen rund um das Thema digitales Bauen auf der BAU 2015 in München zusammenfassen. Und weiter: Wer in den nächsten fünf Jahren den Einstieg in die BIM-Methode nicht schafft, muss damit rechnen, dass er bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand und kostenbewusster Investoren ins Hintertreffen gerät. Triebkräfte für BIM sind die teilweise enormen Kosteneinsparungen, die durch digitales Bauen möglich sind.
Allerdings scheint die bisherige Zurückhaltung der TGA-Planer gegenüber BIM durchaus berechtigt zu sein, denn existierende Regelwerke kollidieren teilweise mit der BIM-Methode oder sie bilden die Planungen nach BIM nicht oder nicht ausreichend ab. Dazu zählen Ausschreibungen, einheitliche Begriffe, die Rolle des geistigen Eigentums bei der Schaffung gewerkeübergreifender 3D-Modelle, Standards und Formate, HOAI-Konformität, Verantwortlichkeiten und Haftung sowie eine vertragsübergreifende Konsistenz.
An einigen VDI-Richtlinienprojekten wird bereits gearbeitet (siehe Infokasten). Es zeichnet sich aber schon jetzt ab, dass noch weitere anerkannte Regeln der Technik notwendig sind, um das Arbeiten nach der BIM-Methode abzusichern. Wichtig sei es, auch bestehende Richtlinien BIM-gerecht zu überarbeiten, beispielsweise VDI 3805 „Produktdatenaustausch in der Te ...
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