Für die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden ist ein erheblicher Zeitaufwand vonnöten, der sich insbesondere im Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen (Nachweis des Primärenergiebedarfs bei Neubauten oder Energieausweis für Bestandsgebäude) mit der zu erreichenden Genauigkeit kaum begründen lässt. Bei den ohnehin immanenten Pauschalierungen und Vereinfachungen (Außenmaßbezug bei der Hüllflächenermittlung, pauschale Wärmebrückenzuschläge, Standardwerte für Wirkungsgrade von Wärmeerzeugern oder Leitungslängen usw.) erscheint es mehr als fraglich, weshalb ein nicht unerheblicher Anteil der Bearbeitungszeit für die Zonierung und Flächenermittlung aufzuwenden ist.
Zumal mit der Nutzung ein maßgebliches Zonierungskriterium im Rahmen der EnEV standardisiert abzubilden ist. Bei Neubauten kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu, der den Bearbeitungsaufwand deutlich erhöhen kann: Da es während der Bauphase häufig zu massiven Planungsänderungen kommt, kann es im ungünstigsten Fall erforderlich sein, den zu Beginn der Planung erstellten Nachweis nach Abschluss der Bauarbeiten vollständig zu überarbeiten, wovon auch die Zonierung und Flächenermittlung betroffen sind. Daher trägt eine vereinfachte Flächenermittlung zu einer praktikablen Anwendung der Norm und somit des Energiesparrechts bei.
Vereinfachte Flächenermittlung nach DIN V 18599
Die Vereinfachungen bei der Flächenermittlung werden im normativen Anhang D zur DIN V 18599 Teil 1 [1] beschrieben. Der Grundgedanke besteht darin, dass auch bei einem Mehrzonenmodell das Ermitteln der ...
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Komplizierte Vereinfachung
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