Die Energieeinsparverordnung (EnEV) formuliert Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden einschließlich der gebäudetechnischen Systeme. Sie fordert ganzheitliche Berechnungen, für die die energetischen Eigenschaften der verwendeten Baustoffe, Bauteile und energetischen Systeme definiert und bekannt sein müssen. Als Basis für eine einheitliche energetische Bewertung werden DIN-Normen in Bezug genommen.
Obwohl sie inzwischen marktverfügbar sind, können viele innovative Technologien wie Mikro-KWK mit Brennstoffzellen, brennstoffbetriebene Sorptionswärmepumpen, Wärmepumpen mit Eisspeicher, direktkondensierende Wärmepumpen und dezentrale Heizungspumpen entweder gar nicht oder nicht ohne Weiteres im Rahmen der EnEV 2014 bewertet werden (Abb. 1).
Normative Bewertung im Rahmen der EnEV 2014
Wie ihre Vorgängerversionen verweist die EnEV 2014 [1] für die Berechnung von Energiebedarfswerten statisch auf Berechnungsnormen mit einem bestimmten Ausgabedatum. Die Berechnungen für Wohngebäude erfolgen im Regelfall mit DIN V 4701-10:2003-08 [2] in Verbindung mit DIN V 4108-6:2003-06 [3]. So basieren beispielsweise etwa 95 % der bei der KfW gestellten Förderanträge für Effizienzhäuser auf diesen beiden Berechnungsnormen. Alternativ kann für Wohngebäude die Normreihe DIN V 18599:2011-12 [4] angewendet werden.
Bei beiden Berechnungsverfahren ist die energetische Bewertung innovativer Technologien problematisch, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Mit der seit über zwölf Jahren unveränderten DIN V 4701-10 kann so gut wie keine der in Abb. 1 genannten Technologien und Komponenten ener ...
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