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Was bei der Sanierung von Mietshäusern zu beachten ist

Rentabel oder defizitär?

Bei der energetischen Modernisierung von vermieteten Wohn- und Gewerbeobjekten sind vom Vermieter die vertraglichen und gesetzlichen Randbedingungen des Mietverhältnisses zu berücksichtigen. Es ist auch für den Energieberater sinnvoll, die Grundzüge der Rechte und Pflichten der Vertragspartner in Mietverhältnissen sowie die wohnwirtschaftlichen Aspekte zu kennen. Nur dann kann er dem Bauherrn und Investor als kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Planung und Ausführung beistehen. Finanzieller Hintergrund Der Hauseigentümer sollte aus einem Teil seiner Mieteinnahmen möglichst eine Instandhaltungsrücklage bilden. Während die Rücklage für Wohnungseigentümergemeinschaften vorgeschrieben ist, kann ein Hauseigentümer selbst entscheiden, ob und wie viel Geld er zurücklegt. Die folgenden Angaben beruhen auf dem Beispiel Berlin. Die Instandhaltungsrücklage beträgt typischerweise 0,80 bis 1,20 Euro je Quadratmeter im Monat, also 9,60 bis 14,40 Euro je Quadratmeter im Jahr. Bei einer Gebäude-Wohnfläche von 2500 Quadratmeter sind das 24000 bis 36000 Euro pro Jahr, also in zehn Jahren 240000 bis 360000 Euro. Dem gegenüber stehen die Kosten einer Sanierung. Sie können z.B. 250 Euro je Quadratmeter betragen, wenn nicht umfassend saniert wird. Das entspricht jedoch schon den gesamten Instandhaltungsrücklagen aus mindestens 17 Jahren. Die Rechnung kann man auch umkehren: Wenn die Sanierungskosten 250 Euro je Quadratmeter betragen und ein Sanierungszyklus 30 Jahre dauert, dann müssen jährlich Instandhaltungsrücklagen in Höhe von 8,33 Euro je Quadratmeter gebildet werden. Zum Vergleich: Di ...

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