Effizienzhausberechnung
Fehlende Eigenschaften beim Referenzgebäude
Ist eine Eigenschaft des Referenzgebäudes nicht definiert, darf sie bei Nachweisen nach EnEV wie im auszuführenden Gebäude angesetzt werden nach der offiziellen Auslegung XI-30 zu Anlage 1 Nummer 1.1 und Anlage 2 Nummer 1.1 EnEV 2009 (Elemente des Referenzgebäudes, für die in der EnEV keine Festlegungen enthalten sind). Werden beim Nachweis eines KfW-Effizienzhauses für das Referenzgebäude Komponenten angesetzt, für die in Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 keine Festlegungen sowie auch in diesen FAQ keine anderen Regelungen enthalten sind (wie z. B. bei unbeheizten Glasvorbauten), müssen die gewählten Rechenansätze entgegen der offiziellen Auslegung vorab mit der KfW-Privatkundenbank unter energieberater@kfw.de abgestimmt werden.
Softwareversion DIN V 18599
Für die Berechnung von KfW-Effizienzhäusern nach der DIN V 18599 sind ausschließlich die unter dem Link http://bit.ly/GAEcjX aufgeführten Softwareanwendungen sowie deren Folgeversionen zugelassen.
Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß
Die in der „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“ des BMVBS/BBSR beschriebenen Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß dürfen beim Nachweis eines KfW-Effizienzhaus nicht verwendet werden. Beispielsweise darf ein innenliegender, thermisch nicht abgetrennter Kellerabgang beim Nachweis eines KfW-Effizienzhauses nicht übermessen werden. Die wärmeübertragenden Umfassungsflächen und das beheizte Volumen des Kellerabgangs müssen beim Gebäudeaufmaß berücksichtigt w ...
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