In der energiewirtschaftlichen Beratungspraxis stellen sich zunehmend Fragen im Zusammenhang mit der Versorgung von Gebäuden unterschiedlicher Nutzung mit Fernwärme. Während auf den Märkten für Elektrizität und Gas Lieferantenwechselprozesse in unterschiedlicher Intensität selbstverständlich werden, besteht in der Fernwärmewirtschaft das letzte Monopol auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung fort.
Fehlender Wettbewerb
Energievertrieb und Netzbetrieb liegen in einer Hand. Durchleitungswettbewerb oder Wettbewerb um die Bewirtschaftung der Fernwärmenetze finden praktisch nicht statt. Diese unbefriedigende Situation kann Versorgungsunternehmen dazu verleiten, ihre überlegene Verhandlungsposition gegenüber dem Kunden bei der Vertragsgestaltung hinsichtlich Energiepreis und Konditionen auszunutzen. Anfang April hat der Bundesgerichtshof zwei grundlegende Urteile zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen verkündet, die geeignet sind, die Rechtsposition des Abnehmers deutlich zu verbessern. Sobald die Begründungen vorliegen, wird der GEB die wichtigen Entscheidungen aus der Sicht der Energieberatung analysieren.
Gefangene Kunden
Gegenüber allen anderen Formen der Wärmeversorgung von Immobilien unterscheidet sich die Fernwärmeversorgung im Rahmen der Energieberatung durch den Umstand, dass der Wärmeerzeuger regelmäßig nicht im Gebäude untergebracht ist und der Gebäudeeigentümer beziehungsweise der jeweilige Nutzer keinen Einfluss auf die zur Wärmeerzeugung verwendete Technik und die eingesetzten Brennstoffe hat. Darüber hinaus bindet die Entscheid ...
Energieberatung bei fernwärmeversorgten Immobilien