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Energieberater fragen, Experten antworten

Energieausweis: Baujahr Wärmeerzeuger bei Fernwärme-Beheizung festlegen Im Energieausweis soll das Baujahr des Wärmeerzeugers genannt werden. Wie verhält es sich bei einem Anschluss an ein Fernwärmenetz? Das Baujahr der verschiedenen Komponenten der Übergabestation ist oftmals nicht bekannt. Wärmeerzeuger ist letztendlich das Kraftwerk. Ist ein Energieausweis auch gültig, wenn kein Baujahr des Wärmeerzeugers eingetragen wird? Bei einem Energieausweis für ein mit Fernwärme versorgtes Gebäude sollte das Baujahr der Fernwärmeübergabestation genannt werden. Falls es mehrere Übergabestationen oder sonstige Komponenten mit unterschiedlichen Baujahren gibt, sind hier auch Mehrfachangaben ausdrücklich zulässig. Kann das Baujahr des Wärmeerzeugers nicht ermittelt werden, sollte es geschätzt werden. In der Begründung zur EnEV 2007 findet sich zu § 9, Absatz 2 folgender Hinweis: „Halbsatz 1 Nr. 2 lässt zur Schließung von Datenlücken bei Bauteilen und der Anlagentechnik einen Rückgriff auf gesicherte Erfahrungswerte für energetische Eigenschaften von Bauteilen und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen zu. Diese Erfahrungswerte können aus verschiedenen sachverständigen Quellen hergeleitet werden, zu denen auch die Bekanntmachungen nach Satz 2 Halbsatz 2 zählen. Der Feldversuch zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude der Deutschen Energie-Agentur hat zudem gezeigt, dass sich häufig selbst das Baujahr des Wärmeerzeugers nicht ermitteln lässt und geschätzt werden muss. Dies soll durch Halbsatz 1 ebenfalls zugelassen werden.“ ...

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