Ende 2015 hat die Weltgemeinschaft in Paris ihren Willen gezeigt, die globale Erderwärmung möglichst auf 1,5 °C uber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Mit der Verabschiedung des Energiekonzepts 2010 hatte auch die Bundesregierung für Deutschland das Ziel einer 80 % bis 95 %igen Minderung der Treibhausgase (THG) definiert. Das entspricht einer Reduzierung der Pro-Kopf-Emissionen von 15 Tonnen im Jahr 1990 auf unter eine Tonne im Jahr 2050. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn auch jeder Einzelne in kleinen Schritten seinen eigenen Lebensstil klimafreundlicher gestaltet – sei es dadurch, selbst Emissionen zu vermeiden, klimaschonende Projekte und Handlungsweisen der Gesellschaft anzustoßen oder Klimaschutzmaßnahmen politisch zu akzeptieren.
Doch was kann der Energieberater hier ausrichten? In der Regel berät er rund um das Gebäude zu Raumwärme sowie Warmwasser und eventuell auch noch zu Haushaltsstromverbrauch. Damit werden im Schnitt 22 % des heutigen deutschen Fußabdrucks erfasst. Aber was ist mit den restlichen 78 % (Abb. 1)? Soll er auch dazu noch beraten? Das ist sicherlich nur in den Fällen möglich, bei denen der Kunde ausgesprochene Affinität zu dem Thema hat oder z. B. selber schon einmal einen Fußabdruck erstellt hat. Hier ist es von Vorteil, wenn der Berater sich mit dem Thema schon einmal beschäftigt hat.
Der CO2-Bürgerrechner
Im Jahr 2007 hatte das ifeu-Institut gemeinsam mit KlimAktiv, unterstützt durch das Umweltbundesamt (UBA), ein Bürgertool zur Berechnung einer persönlichen CO2-Bilanz erarbeitet. Dafür wurden 18 CO2-Rechner verglichen ...