„Die Festschreibung von Grundqualifikationen in einer bundeseinheitlichen Ausbildungsordnung oder Fortbildungsregelung ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich wenn über einheitliche Bundeslisten mit integrierter Qualitätskontrolle die Professionalisierung der Energieberatung verbessert werden kann.“ Dies hat die Bundesregierung innerhalb einer Kleinen Anfrage der Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Frage „Wie kann die Bezeichnung „Energieberater/Energieberaterin“ zukünftig besser geschützt werden – oder sogar zu einem eigenen geschützten Berufsbild fortentwickelt werden?“ geantwortet.
Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass Energieberater aus ganz verschiedenen Berufsgruppen und Studiengängen kommen, sich auf unterschiedliche Weise weitergebildet haben und sich unterschiedlichen Themenfeldern widmen.
Zudem hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass für eine Regelung, die einen Titelschutz – anknüpfend an ein an bestimmten Kriterien ausgerichtetes Studium oder eine Ausbildung zum Energieberater – vorsieht, nicht der Bund, sondern die Länder zuständig wären. GLR
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