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BERLIN

Sind Pauschalwerte für energetische Modernisierung praxistauglich?

© JV
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Praxistauglichkeit der Anwendung von Pauschalwerten im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung zu überprüfen. Dies geht aus einer Antwort ( Drucksache 18/6264 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Folgen des Mietrechtsänderungsgesetzes (MietRÄndG) hervor. Hintergrund: Vermieter können Pauschalwerte nutzen, um Energieeinsparungen aus Modernisierungsmaßnahmen gegenüber dem Mieter darzustellen.

Die Fragesteller hatten sich danach erkundigt, ob die Pauschalwerte in der Praxis tatsächlich erreicht werden. Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Für die materielle Wirksamkeit einer Mieterhöhung in Folge einer Modernisierung sei allerdings nicht ausschlaggebend, ob diese Werte erreicht würden, sondern ob „durch die Maßnahme tatsächlich Einsparungs- oder Klimaschutzeffekte erreicht werden“, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung geht zwar davon aus, dass mit den durch das MietRÄndG geschaffenen Erleichterungen für die energetische Modernisierung ein positiver Effekt auf die Sanierungstätigkeit im Mietwohngebäudebestand und die Einsparung von CO2-Emissionen verbunden ist. In Hinblick auf die Fragen, ob durch das Mietrechtsänderungsgesetz die Sanierungsquote „spürbar“ höher ausgefallen beziehungsweise der Wärmebedarf des Gebäudebestandes „nachhaltig“ gesunken ist, verweist die Bundesregierung auf die Komplexität der Kausalzusammenhänge. Das Mietrecht enthalte zwar „wichtige Rahmenbedingungen“, aber auch steuerliche und finanzielle Anreize sowie das Zinsniveau spielten eine wichtige Rolle bei der Investitionsentscheidung eines Gebäudeeigentümers. Der Einfluss des Gesetz auf die Sanierungsquote und die CO2-Emissionen könne „nicht an konkreten Zahlen festgemacht werden“. GLR