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BERLIN

Bundesrat winkt KWK-Gesetzänderung durch

Teststand in der Mini-BHKW-Produktion bei Vaillant. - Vaillant - © Vaillant
Teststand in der Mini-BHKW-Produktion bei Vaillant. - Vaillant
Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes hat am 15. Juni 2012 die letzte Hürde im parlamentarischen Verfahren genommen. Da im Bundesrat keine Einwände erhoben wurden, kann das Gesetz nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich im August 2012 in Kraft treten. Die wesentlichen Neuerungen für die KWK-Anlagen zusammengefasst:

  • Die Zuschlagsätze werden für alle Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, um 0,3 Cent/kWh angehoben. Anmerkung der Redaktion: Bei einer elektrischen Leistung von 1 kW steigt dadurch die Vergütung pro 1000 Volllaststunden um 3 Euro pro Jahr. Bei einer Anlage mit 5 kW elektrischer Leistung und 6000 Volllaststunden pro Jahr steigt die Vergütung um 90 Euro pro Jahr.
  • KWK-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2013 den Dauerbetrieb aufnehmen und am Emissionshandel teilnehmen, erhalten eine Zuschlagerhöhung um weitere 0,3 Cent/kWh.
  • Für den Leistungsbereich 50 bis 250 kW wird eine neue Vergütungsklasse mit einem Zuschlagsatz von 4 Cent/kWh eingeführt.
  • Die erforderliche Modernisierungsquote wird von 50 auf 25 % abgesenkt.
  • Die Nachrüstung von Anlagen der ungekoppelten Strom- oder Wärmeerzeugung zu KWK-Anlagen wird zuschlagberechtigt. Die Kosten der Modernisierung müssen mindestens 10 % der Kosten für die Neuerrichtung der KWK-Anlage betragen.
  • Der administrative Aufwand für Anlagen kleiner 2 kW elektrisch wird verringert
  • Für Anlagen kleiner 2 kW elektrisch wird die pauschalisierte Zuschlagzahlung ermöglicht.

Weitere Neuerungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz betreffen Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher.

Entschließung des Bundesrats
Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes die nachstehende Entschließung gefasst:
„1. Der Bundesrat hält folgende weitergehende Maßnahme für geboten: Anhebung der maximalen Fördersumme für Wärme-/Kältespeicher in §7b KWKG von 5 Mio. Euro je Projekt auf 10 Mio. Euro je Projekt.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Verzicht auf KWK-Zuschläge für Anlagen, die aus industrieller Abwärme Stromerzeugen (z.B. mithilfe von ORC-Anlagen), große Abwärmemengen für die Stromerzeugung weiterhin ungenutzt bleiben werden dürften.
Der Bundesrat bedauert es auch, dass kein Technologiebonus für Brennstoffzellen als KWK-Anlagen gewährt wird. Dieser hätte zu einer Marktdurchdringung und zu Skaleneffekten beitragen und somit dieser besonders effizienten Technologie zum Durchbruch verhelfen können.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die genannten Technologien nicht doch noch bei einer zukünftigen Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes berücksichtigt oder in Förderprogramme integriert werden können, um die damit verbundenen Energieeffizienzpotenziale auszuschöpfen.“

KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung können seit April 2012 wieder einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten. Weitere Infos auf www.bafa.de GLR

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