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Berlin

Brennwertförderung? Vielleicht, aber eigentlich nein.

© Professor25 / iStock / Thinkstock
Die widersprüchliche Ankündigung im Koalitionsvertrag, den Austausch von alten Heizungsanlagen gegen Brennwertheizkessel doch weiterhin zu fördern, hatte in der Branche unterschiedliches Echo hervorgerufen.

Im Koalitionsvertrag hat die GroKo angekündigt: „Wir wollen das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fortsetzen. Der Austausch von alten, ineffizienten Heizungsanlagen gegen moderne, hocheffiziente Heizungen (auch Brennwertkessel) wird weiterhin zur Erreichung unserer Klimaziele gefördert.“ Gleichzeitig wurde im Koalitionsvertrag angekündigt: „Wir setzen das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig um und werden Ergänzungen vornehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen.“

Im dem vom Bundeskabinett am 14. November 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 steht: „Die Bundesregierung wird [..] die Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken zum Jahr 2020 auslaufen lassen und gleichzeitig die Förderung für erneuerbare Wärmetechnologien verbessern, mit dem Ziel, dass erneuerbare Heizsysteme deutlich attraktiver als fossile sind.“

Kleine Anfrage „Subventionen für Öl- und Gasheizungen

Diesen Widerspruch hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Kleinen Anfrage „Subventionen für Öl- und Gasheizungen“ aufgegriffen. Unter anderem wurden folgende Fragen gestellt:

Frage 16. Hält die Bundesregierung an der Aussage im Klimaschutzplan 2050 (November 2016) fest, in dem es heißt, „die Bundesregierung wird daher die Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken zum Jahr 2020 auslaufen lassen“? Falls nicht, wann genau will die Bundesregierung die Subventionszahlungen für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen beenden (bitte Jahr und Monat angeben)?
Frage 17. Wann dürfen nach Auffassung der Bundesregierung gemäß Pariser Klimaschutz-Abkommen, den eigenen Energie- und Klimazielen sowie dem Klimaschutzplan 2050 keine fossil beheizten Wärmeerzeuger mehr in Deutschland neu eingebaut werden?

In ihrer Antwort hat die Bundesregierung (Drucksache 19/2758) auf mehrere Fragen zusammengefasst geantwortet:

„Mit der Energieeffizienzstrategie Gebäude hat die Bundesregierung gezeigt, dass ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand möglich ist. Hierfür sind ambitionierte Energieeffizienzsteigerungen, der direkte Einsatz erneuerbarer Energien sowie Sektorenkopplung notwendig. Der fossile Anteil im Energieträgermix muss daher sukzessive bis 2050 reduziert und der erneuerbare Anteil erhöht werden. Das BMWi hat dazu u. a. eine Förderstrategie für Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien beschlossen, mit der die Angebote der Beratungs- und Investitionsförderung neu geordnet und effektiver ausgerichtet werden. Im Zuge dessen ist geplant, z.B. das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien am Wärmemarkt (MAP) und das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zusammenzuführen und stringent auszugestalten. Bei der Umsetzung werden die Ziele des Klimaschutzplans 2050, die auch vom Koalitionsvertrag gestützt werden, entsprechend berücksichtigt. Dabei kann bei der Gestaltung des Übergangs von reiner fossiler Energienutzung hin zu regenerativen Energieträgern z.B. die Einbeziehung hocheffizienter Hybridtechnologien für einen begrenzten Zeitraum einen wichtigen Beitrag leisten.“

Weiterhin keine Planungssicherheit

Besonders auskunftswillig scheint die Bundesregierung bezüglich einer weiteren Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierenden Heiztechniken zum Jahr 2020 nicht zu sein, vermutlich existiert noch kein richtiger Plan, obwohl bisher die Förderträge pro Jahr einen bedeutenden Anteil an der Heizungsmodernisierung haben, wie aus anderen Antworten zu der kleinen Anfrage hervorgeht. Ein Teil der Antwort ist eine redaktionelle Überarbeitung des Klimaschutzplans 2050, dort heißt es:

„Parallel zur deutlichen Erhöhung der Energieeffizienz ist der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Bereich Gebäude im Jahr 2030 sukzessive auszuweiten, um schrittweise das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zu erreichen. Dabei gilt es, auf Grundlage der bis 2020 erreichten Ergebnisse weitere Etappen zu definieren und die Zielerreichung mit erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen. Damit einhergehen muss auch eine deutliche Reduzierung der direkten Verbrennung fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser. Dabei können in einer Übergangsphase hocheffiziente Brennwertkessel, die ausschließlich fossile Energien nutzen, einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung, Energieversorgung und zur Emissionseinsparung leisten. Um Lock-in-Effekte zu vermeiden, werden die Förderbedingungen so gestaltet, dass die Nutzung von Heizsystemen, die erneuerbare Energien nutzen, deutlich attraktiver ist als die Nutzung von Heizsystemen auf Basis fossiler Energien.“

Mit ihrer Antwort hat die Bundesregierung trotz der nicht mehr abzuwendenden Verfehlung der Klimaziele bis 2020 erneut eine Chance vertan, der Branche und potenziellen Heizungsmodernisierern Planungssicherheit zu geben und den Markt und die Energiewende strategisch zu lenken. Jedenfalls gab es keine eindeutige Ansage, den Klimaschutzplan hinsichtlich des Auslaufens der Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken zum Jahr 2020 zu korrigieren. Auch das Stichwort Power-to-Gas hat die Bundesregierung nicht einmal gestreift, denn Frage 14 lautete. „Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass in Brennwertheizungen künftig klimaunschädliche Brennstoffe genutzt werden?“

Dabei weiß die Bundesregierung genau, wie groß der Handlungsbedarf bzw. die Handlungslücke inzwischen ist. In ihrem dem Deutschen Bundestag als Unterrichtung (Drucksache 19/3040) vorgelegten sechsten Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ heißt es auf Seite 5: „Um die Zielvorgabe einer Reduktion von 20 Prozent bis 2020 einzuhalten, müsste er [gemeint ist der Endenergieverbrauch in Gebäuden] in den bis 2020 verbleibenden Jahren fünfmal schneller sinken. Somit sind auch hier erhebliche weitere Anstrengungen [..] erforderlich, um das Einsparziel so schnell wie möglich zu erreichen.“ Vermutlich würde eine fünffach schnellere Absenkung noch gar nicht ausreichen, da der Monitoring-Bericht im Gebäudebereich auf Daten aus dem Jahr 2016 basiert und die Hälfte der „verbleibenden Jahre“ schon fast ohne Beschleunigungsmaßnahmen verstrichen sind. GLR