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BERLIN

Analyse des Koalitionsvertrags

132 Seiten umfasst der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode. Die GEB-Redaktion hat ihn zu den Themen Modernisieren, Bauen und Energie analysiert. Auf 6 Seiten kommt die Kurzfassung. Zum Bauen und Modernisieren gibt es in der Kurzfassung (Download) keine expliziten Aussagen. Erst im vorletzten Kapitel äußert sich hier die neue Bundesregierung zum Klimaschutz, zu einem nationalen Energiekonzept, zu erneuerbaren Energien und zur Kernenergie. Der Titel des Kapitels: „Bewahrung der Schöpfung“. Die aus unserer Sicht wichtigen Auszüge aus dem Koalitionsvertrag haben wir in geänderter Reihenfolge zusammengestellt:

Klimaschutz
„Der Klimaschutz ist weltweit die herausragende umweltpolitische Herausforderung unserer Zeit. Er ist Vorsorge für eine langfristig tragfähige wirtschaftliche und ökologische Entwicklung. Wir sehen Klimaschutz zugleich als Wettbewerbsmotor für neue Technologien. Unser Ziel ist es, die Erderwärmung auf maximal 2°C zu begrenzen und Deutschlands Vorreiterrolle beim Klimaschutz beizubehalten. International ist vereinbart, dass die Industriestaaten ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um mindestens 80 % reduzieren. Wir werden für Deutschland einen konkreten Entwicklungspfad festlegen und bekräftigen unser Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu senken.“ (Seite 25)

Energiepolitik
„Wir wollen eine ideologiefreie, technologieoffene und marktorientierte Energiepolitik. Diese umfasst alle Nutzungspfade (Strom, Wärme, Mobilität). Mehrfachbelastungen der gewerblichen Energieverbraucher sind durch eine bessere Abstimmung der energie- und klimapolitischen Instrumente zu vermeiden. Wir werden spätestens innerhalb des nächsten Jahres ein neues Energiekonzept vorlegen, das szenarienbezogen Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung formuliert.“ (Seite 26)

„Wir werden die Maßnahmen im Integrierten Energie- und Klimaprogramm 2010 auf ihre Wirksamkeit überprüfen und ggf. nachsteuern.“ (Seite 26)

„Bei den europäischen Verhandlungen zur ‚Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden’ werden wir auf Ausgewogenheit achten.“ (Seite 28)

Förderprogramme
„Wir werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wirkungsvoller ausgestalten, um die derzeitige Sanierungsquote zu steigern. Die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern werden gesenkt, die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (EnergieContracting) im Mietwohnungsbereich erweitert. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und sollen nicht zur Mietminderung berechtigen.“ (Seite 27)

„Das Marktanreizprogramm führen wir fort.“ (Seite 27)

Zudem: „...Fortsetzung der Programme zur Energieberatung, kostenneutrale Vereinfachung der Fördermodelle in der Gebäudesanierung...“, (siehe Abschnitt „Energieeffizienz“)

Energieeffizienz
„Der weltweite Energieverbrauch wird in den nächsten Jahren drastisch zunehmen. Daher wollen wir durch marktorientierte und technologieoffene Rahmenbedingungen, die stärker auf Anreiz und Verbraucherinformation und weniger auf Zwang setzen, die enormen Potentiale im Bereich Energieeffizienz heben. Hierzu zählen insbesondere: die marktwirtschaftliche 1:1-Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie, die Stärkung der Energiekompetenz der Verbraucher etwa durch unbürokratische Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei energierelevanten Produkten, eine Energieinitiative Mittelstand (Investitionsanreize durch Änderungen im Mietrecht und im Energiecontracting, Fortsetzung der Programme zur Energieberatung, kostenneutrale Vereinfachung der Fördermodelle in der Gebäudesanierung).“ (Seite 28)

„Wir werden die Informationen des Verbrauchers zu langlebigen Wirtschaftsgütern bezüglich des Energie- und Wasserverbrauchs, u. a. durch intelligente Stromzähler sowie die Transparenz bei der Festlegung der Preise verbessern.“ (Seite 47)

Erneuerbare
„Wir werden die erneuerbaren Energien konsequent ausbauen und die Energieeffizienz weiter erhöhen. Ziel ist es, dass die erneuerbaren Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen. Auf diesem Weg werden in einem dynamischen Energiemix die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch alternative Energien ersetzt.“ (Seite 27)

„Dazu werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien entsprechend den bestehenden Zielvorgaben weiter fördern, das EEG sowie den unbegrenzten Einspeisevorrang erhalten sowie zugleich die Förderung wirtschaftlicher und Einspeisung effizienter gestalten. Unser Ziel ist es, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen. Über- oder Unterförderungen sind zu vermeiden.“ (Seite 27)

„Wir werden mit Wirkung zum 1.1.2012 eine EEG-Novelle auf den Weg bringen, die die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Technologie wahrt. Wir wollen bei der Biomasse-Verstromung organische Reststoffe gegenüber nachwachsenden Rohstoffen stärker gewichten [...]. Für virtuelle Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewährleisten, soll ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden. Wir legen künftig im Drei-Jahres-Rhythmus einen EEG-Erfahrungsbericht vor.“ (Seite 27)

„Wir bekennen uns zur Solarenergie als wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland. Wir werden mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solar-Branche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können. Dabei werden wir auch prüfen, wie die Förderung der Freiflächen-Anlagen noch stärker auf die Nutzung von versiegelten oder vorbelasteten Flächen ausgerichtet werden kann.“ (Seite 27)

Biomasse
„Wir werden die Bedingungen für die Biogas-Einspeisung im Erneuerbare-Wärme-Gesetz verbessern.“ (Seite 27)

„Wir werden den Anbau und die Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Nachhaltigkeitsverordnungen unterstützen, ohne die Ernährungssicherheit zu gefährden. Das laufende Aktionsprogramm des Bundes ‚Energie von morgen – Chance für ländliche Räume’ wird fortgesetzt.“ (Seite 33)

„Gleichzeitig muss sich der Verkehrssektor auf den Abschied vom Zeitalter der fossilen Brennstoffe vorbereiten. Als kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Klimabilanz des Verkehrs setzen wir auf die Optimierung von fossilen Antriebstechnologien und die Förderung von innovativen Biokraftstoffen. Für deren Einsatz werden wir stabile steuerliche Rahmenbedingungen gewährleisten.“ (Seite 39)

1. BImschV
„Zur weiteren Verbesserung der Luftqualität wollen wir die Schadstoffe bereits an der Quelle reduzieren – auch bei der nachhaltigen Nutzung von Biomasse. Dafür ist die zügige Verabschiedung der vorliegenden 1. BImSchV notwendig.“ (Seite 32)

Energieforschung
„Eine konzentrierte, technologieoffene und nachhaltige Energieforschung ist der Schlüssel auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Wir werden ein neues Energieforschungsprogramm mit Schwerpunkten in der Energieeffizienzforschung, den Speichertechnologien, intelligenter Netztechnik und Biokraftstoffen der zweiten Generation entwickeln.“ (Seite 30)

Kernenergie
„Der wesentliche Teil der zusätzlich generierten Gewinne aus der Laufzeitverlängerung der Kernenergie soll von der öffentlichen Hand vereinnahmt werden. Mit diesen Einnahmen wollen wir auch eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und -nutzung, z.B. die Erforschung von Speichertechnologien für erneuerbare Energien, oder stärkere Energieeffizienz fördern.“ (Seite 21)

„Das Neubauverbot [von Kernkraftwerken] im Atomgesetz bleibt bestehen.“ (Seite 29)

HOAI
„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses schnellstmöglich weiter modernisiert.“ (Seite 42)

Der Koalitionsvertrag als Download. GLR

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