Der Bundesrat bittet die Bunderegierung, gegenüber der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass im größerem Maße als bisher in Rechtsvorschriften standardisierte Qualitätskriterien für RC-Baustoffe und wiederverwendbare Baustoffe berücksichtigt werden und entsprechende Normen für die einheitliche Etablierung eines Produktstatus geschaffen werden.
Außerdem bittet die Länderkammer darum, eine gezielte Förderung durch die staatseigene KfW-Bank zu prüfen. Nebenbedingung müsse sein, dass beim Einsatz von RC-Baustoffen und von wiederverwendbaren Baustoffen auch das Klimaschutzziel von 1,5 Grad auf Gebäudeebene ökobilanziell erreicht wird.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, darauf hinzuwirken, dass RC-Baustoffe und wiederverwendbare Baustoffe explizit im Standardleistungsbuch für das Bauwesen, das bei Ausschreibungen im öffentlich-rechtlichen Bereich zu Grunde gelegt wird, primär gefördert werden.
Die Schonung von Ressourcen im Bereich der Baustoffe stand bereits 2021 auf der Tagesordnung im Bundesrat. Damals stimmten die Länder dem neuen Rechtsrahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle in der so genannten Mantelverordnung zu, die Mitte 2023 in Kraft treten wird.
Die Bauindustrie begrüßt den Vorstoß, Recycling-Baustoffe werden nur dann in größerem Maßstab eingebaut werden, wenn dies nachgefragt, das heißt in Ausschreibungen vorgesehen wird. Solange selbst gütegesichert hergestellte Recycling-Baustoffe als Abfall behandelt werden, wird sich an der mangelnden Akzeptanz nichts ändern,“ kommentiert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. pgl
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