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Bauwirtschaft will Bauschutt besser nutzen

Zwar werden heute bereits rund 90 Prozent der mineralischen Bauabfälle wiederverwendet, allerdings überwiegend in Form von Downcycling. So landet Bodenaushub und Baggergut häufig als Verfüllungsmaterial im Berg- oder Deponiebau. Ziegel- und Beton-Bauschutt findet vor allem als Schüttgut im Straßen- und Erdbau Verwendung.

Erstmals bundeseinheitliche Regeln

Die EVB ist Teil der sogenannten Mantelverordnung (offizieller Name „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“) und tritt zum 1. August 2023 in Kraft. Sie basiert auf einem detaillierten wissenschaftlichen Fachkonzept. Es berücksichtigt die Stoffeigenschaften mineralischer Ersatzbaustoffe und leitet daraus zulässige Einbauweisen ab. Die Verordnung gilt bundesweit und löst diverse länderspezifische Regelungen ab. Für den Vollzug werden allerdings weiterhin vor allem die Bau- und Umweltbehörden der Länder zuständig sein.

Wasserrechtliche Erlaubnis entfällt

Trotzdem führt die EVB zu Vereinfachungen. So muss bei einem ordnungsgemäßen Einbau von Baustoffen, die aus Recyclingmaterial wie Bau- und Abbruchabfällen oder aus Bodenaushub, Schlacken und Aschen gewonnen wurden, künftig keine wasserrechtliche Erlaubnis mehr eingeholt werden. Im Gegenzug verpflichtet die EVB die Aufbereitungsanlagen für Recycling-Baustoffe, definierte Annahmekontrollen für angeliefertes Material und Qualitätskontrollen druchzuführen. Denn sie sind künftig für die Einhaltung der verbindlich festgelegten Schadstoff-Grenzwerte für Ersatzbaustoffe verantwortlich.

Wer solche Ersatzbaustoffe künftig in technischen Bauwerken wiederverwerten möchte, findet in der EVB Vorgaben zur Einbauweise, um abhängig von den örtlichen Gegebenheiten den Eintrag der Restschadstoffe durch Sickerwasser in Böden und Grundwasser zu minimieren. In der Summe soll das Regelwerk dazu beitragen, dass die Akzeptanz für Recycling-Baumaterialien steigt und sie mehr als bisher auch einer höherwertigen Wiederverwendung zugeführt werden.

Neuregelungen werden überprüft

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Auswirkungen des neuen Regelwerks in einem mehrjährigen wissenschaftlich begleiteten Monitoring zu überprüfen und bei Bedarf entsprechende Anpassungen an der Verordnung vorzunehmen. Quelle: Schlagmann / pgl

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