„Damit steht einer größeren Verbreitung der Strohbauweise auch in urbanen Gebieten nichts mehr im Wege“, berichtet Architekt und Vorstandsmitglied des FASBA Dirk Scharmer. Bis zu dreigeschossige Mehrfamilienhäuser bzw. Bürogebäude mit strohgedämmten Wänden können nun aufgrund dieses neuen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) problemlos genehmigt werden. Dieses ist über die Webseite des FASBA frei verfügbar ( direkter Link zum Prüfzeugnis ). „Ausführende Firmen müssen mit einer Übereinstimmungserklärung verantwortlich bestätigen, dass die Wand gemäß den Bestimmungen des abP erstellt worden ist“, sagt Zimmerermeister Benedikt Kaesberg, der für den FASBA die Nachweisarbeiten geleitet hat.
Der Brandschutznachweis ist Teil eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe ( FNR ) geförderten Projektes zur Weiterentwicklung der Strohbauweise (Förderkennzeichen 22015511). GLR