Wer immer nur das glaubt, was er sieht, dem bleibt im Leben so manche Überraschung nicht erspart. Denn nicht immer liegen die Sachverhalte klar und unmissverständlich auf dem Tisch, nicht jede Gefahr ist auf den ersten Blick zu erkennen. So zum Beispiel, wenn es zu klären gilt, ob in einem Gebäude ein Schimmelpilzbefall vorliegt. Voraussetzung für einen Befall ist natürlich Feuchtigkeit, die sich vorzugsweise zwar an klassischen, gut einsehbaren Wärmebrücken wie Fensterleibungen, Betonstürzen oder Gebäude-Außenecken einstellt, aber auch an ganz versteckten Bereichen die Grundlage für Schimmelpilzwachstum ist.
Eine in der Fachwelt nicht unumstrittene Gefährdung geht von Feuchtigkeit unter dem Fußboden aus, die ehemals vorgelegen hat, phasenweise auftreten kann oder aktuell vorkommt. Schimmelpilzbelastungen in der Dämmebene von schwimmenden Estrichen werden oftmals unterschätzt und über eine lange Zeit nicht erkannt – nach Angabe von Praktikern könnte in jeder zweiten Wohnung ein solcher Befall schlummern, dessen Folgeschäden teuer zu stehen kommen. Der Grund für diese hohe Annahme sind unerkannte oder nicht sachgerecht sanierte Wasserschäden sowie Kondenswasserbildung aufgrund von Wärmebrücken: Der Fußbodenaufbau mit Bodenplatte, Dämmung und schwimmend verlegtem Estrich entspricht im Grunde einer klassischen Innendämmung, der jedoch eine funktionierende Dampfsperre im Fugenbereich zwischen Wand und Fußboden fehlt.
Die einschlägige Fachliteratur ordnet Schimmelpilze im Innenraum als innenraumhygienisches Problem ein, das im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge zu beseiti ...
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Schimmelpilzbelastungen unter dem Estrich
Versteckte Gefahr
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