Es scheint so schön einfach. Die Energieberatersoftware wirft bei der Eingabe der Bauteile nicht nur den U-Wert sondern auch noch den Feuchteschutz-Nachweis aus. Alles wunderbar!? Keineswegs, denn es ist wichtig, dass man auch ein Blick in die Norm wirft, da dort Informationen stehen, die einen womöglich vor einem Schaden bewahren.
Wie das unten stehende Fallbeispiel zeigt, besteht das Risiko einer Fehlplanung, wenn man sich nur auf das sogenannte Glaser-Verfahren verlässt. Denn die Diffusionsbilanz hat Anwendungsgrenzen, die in der Feuchteschutznorm [4] explizit genannt aber nur in Ausnahmefällen in der Software zu finden sind. In den nächsten Tagen erscheint eine neue Fassung der DIN 4108-3, die die bisherigen Begrenzungen spezifiziert und erweitert. Die Diffusionsbilanz nach Glaser ist nun mal eine vereinfachte Berechnung mit allen damit verbundenen Vor- und Nachteilen: Man kann nicht alle Fälle damit berechnen, da dieser klassische Rechenweg nicht immer ein sinnvolles und auf der sicheren Seite liegendes Ergebnis liefert.
Bilanz mit verheerenden Folgen
Dazu ein real existierendes Fallbeispiel: Ein Gebäudeenergieberater macht die Energiebilanz für ein Haus, und da es so schön einfach ist, liefert er den Feuchteschutznachweis gleich mit. Die Bauteilaufbauten sind ja eh schon in der Software enthalten. Eines der Bauteile ist ein begrüntes Flachdach in Holzbauweise mit umlaufender Attika. Das Dach hat außenseitig eine Abdichtung mit einem Diffusionswiderstand von sd = 250 m, innerseitig ein sd-Wert mit 100 m, eine sogenannte „dicht-dicht“ Konstruktion. Gemäß Diffusionsberechnung ergibt sich eine kleine und zulässige Tauwas ...
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