„Mit dem jetzt ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem Deutschland untersagt wird, zusätzliche Qualitätsanforderungen an Bauprodukte zu stellen, ist die bewährte Qualität von Bauprodukten in Deutschland gefährdet. Wir sehen die Bundesregierung und die Bauaufsichtsbehörden in der Pflicht, wesentliche Anforderungen an Bauprodukte, die den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt tangieren, entweder auf europäischer Ebene durchzusetzen oder einen Lösungsweg für eine nationale Regulierung zu finden.“ Dies erklärten die Vizepräsidenten des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, Wolfgang Paul und Dipl.-Ing. Klaus Pöllath (HDB). Siehe auch: EuGH kippt D-Anforderungen für Bauprodukte
Gleichzeitig müsse Deutschland die im Europäischen Recht gegebenen Spielräume nutzen und die Nachbesserung lückenhaft harmonisierter europäischer Normen konsequenter als bisher einfordern, betonte Pöllath. Der HDB habe der Bundesregierung bereits vor Jahren nahe gelegt, mangelhafte europäische Normen zurückzuweisen und sogar selbst versucht, dies vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen.
Negative Konsequenzen für große Zahl an Bauprodukten
Obgleich sich das Urteil nur auf drei im Verfahren konkret benannte Produktkategorien und auf die inzwischen nicht mehr gültige, im Jahr 2013 durch die EU-Bauproduktenverordnung abgelöste EG-Bauproduktenrichtlinie beziehe, seien negative Konsequenzen auch für eine weitaus größere Zahl bislang nach deutschen Qualitätsstandards hergestellte, durch akkreditierte Prüfinstitute fremdüberwachte und mit einem Ü-Kennzeichen versehene Bauprodukte möglich, befürchten Paul und Pöllath.„Verlagerung der Verantwortung ist undenkbar“
Deutschland sei deshalb gefordert, alle wesentlichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsanforderungen an Bauprodukte so festschreiben, dass Hersteller auch künftig angehalten bleiben, diese vollständig nachzuweisen, forderte Paul. Eine Verlagerung dieser Verantwortung auf den Anwender oder den privaten Verbraucher sei undenkbar. Bauschaffende müssten sich auf die Verwendbarkeit von Bauprodukten verlassen können.Gleichzeitig müsse Deutschland die im Europäischen Recht gegebenen Spielräume nutzen und die Nachbesserung lückenhaft harmonisierter europäischer Normen konsequenter als bisher einfordern, betonte Pöllath. Der HDB habe der Bundesregierung bereits vor Jahren nahe gelegt, mangelhafte europäische Normen zurückzuweisen und sogar selbst versucht, dies vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen.