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BAUMARKT

“Qualitätsverluste bei Bauprodukten zu befürchten

„Mit dem jetzt ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem Deutschland untersagt wird, zusätzliche Qualitätsanforderungen an Bauprodukte zu stellen, ist die bewährte Qualität von Bauprodukten in Deutschland gefährdet. Wir sehen die Bundesregierung und die Bauaufsichtsbehörden in der Pflicht, wesentliche Anforderungen an Bauprodukte, die den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt tangieren, entweder auf europäischer Ebene durchzusetzen oder einen Lösungsweg für eine nationale Regulierung zu finden.“ Dies erklärten die Vizepräsidenten des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, Wolfgang Paul und Dipl.-Ing. Klaus Pöllath (HDB). Siehe auch: EuGH kippt D-Anforderungen für Bauprodukte

Negative Konsequenzen für große Zahl an Bauprodukten

Obgleich sich das Urteil nur auf drei im Verfahren konkret benannte Produktkategorien und auf die inzwischen nicht mehr gültige, im Jahr 2013 durch die EU-Bauproduktenverordnung abgelöste EG-Bauproduktenrichtlinie beziehe, seien negative Konsequenzen auch für eine weitaus größere Zahl bislang nach deutschen Qualitätsstandards hergestellte, durch akkreditierte Prüfinstitute fremdüberwachte und mit einem Ü-Kennzeichen versehene Bauprodukte möglich, befürchten Paul und Pöllath.

„Verlagerung der Verantwortung ist undenkbar“

Deutschland sei deshalb gefordert, alle wesentlichen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsanforderungen an Bauprodukte so festschreiben, dass Hersteller auch künftig angehalten bleiben, diese vollständig nachzuweisen, forderte Paul. Eine Verlagerung dieser Verantwortung auf den Anwender oder den privaten Verbraucher sei undenkbar. Bauschaffende müssten sich auf die Verwendbarkeit von Bauprodukten verlassen können.

Gleichzeitig müsse Deutschland die im Europäischen Recht gegebenen Spielräume nutzen und die Nachbesserung lückenhaft harmonisierter europäischer Normen konsequenter als bisher einfordern, betonte Pöllath. Der HDB habe der Bundesregierung bereits vor Jahren nahe gelegt, mangelhafte europäische Normen zurückzuweisen und sogar selbst versucht, dies vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen.

Zum EuGH-Urteil

Mit Urteil vom 16. Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik Deutschland der Vertragsverletzung wegen Verstoßes gegen die EG-Bauproduktenrichtlinie für schuldig befunden, zusätzliche Anforderungen für den wirksamen Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland gestellt zu haben. Damit muss Deutschland sein bisheriges Verfahren aufgeben, mit dem essentielle Qualitätsanforderungen an Bauprodukte national in Bauregellisten nachgeregelt wurden, wenn entsprechende Anforderungen in diesbezüglich mangelhaften Europäischen Normen fehlen. Anstatt mangelhaft harmonisierte Europäische Baustoffnormen auf dem dafür vorgesehenen Verfahrensweg konsequent zurückzuweisen, habe Deutschland diese über Jahre akzeptiert und bauaufsichtlich erforderliche Zusatzanforderungen in unzulässiger Weise national aufgebaut, hieß es in der Urteilsbegründung. GLR

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