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AUFGELESEN

Missbrauch: Energiepass als Türöffner

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Unternehmen, die derzeit wieder in vielen Städten an der Haustür kostenlose Beratungen wie Feuchtemessungen in Kellerräumen anbieten. Unter Hinweis auf den für 2007 angekündigten Energiepass vermitteln sie Hausbesitzern den Eindruck, im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen unterwegs zu sein.

Doch das vermeintliche Beratungsgespräch soll allein „Türöffner“ sein, um Aufträge für Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zu akquirieren, sagen die Verbraucherschützer zur Vorsicht, „denn sorgfältige Planung und Beratung sowie Vergleichsangebote sind das A und O für eine energetische Haussanierung. Und das gibt es weder von der Stange noch auf die Schnelle.“

Wer dennoch voreilig einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen laut Verbraucherzentrale NRW widerrufen. Betroffene sollten zunächst prüfen, ob sie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Ist diese rechtlich in Ordnung, beträgt die Frist zum Ausstieg aus dem Vertrag zwei Wochen. Wird die Belehrung erst nach Vertragsabschluss erteilt, läuft eine Widerrufsfrist von einem Monat. Fehlt die Belehrung ganz, kann der Vertrag unbegrenzt widerrufen werden. GLR