In einer Neujahrsansprache im Energiemagazin Brennstoffspiegel 01-2006 sieht Günther Jäckel, Gesamtverband des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels, die Geschäftsentwicklung der 4000 in Landesverbänden organisierten Mineralölhändler vom Energie sparen, vom Energiepass und von Energieberatungen bedroht. Jäckels Empfehlung an die Mineralölhändler: Kooperationen mit Energieberatern und Handwerkern eingehen, die vorhandene Ölheizungen erhalten oder modernisieren.
„Selbst wer [...] auf der Höhe der Zeit ist, kann nicht sicher sein, dass ihm seine Kunden erhalten bleiben. Tausende von Energieberatern, Handwerkern, Schornsteinfegern, Energieagenturen, Politikern und Journalisten stehen bereit, um die 37 Millionen Haushalte in Deutschland zu beraten, wie sie Energie sparen können. [...] Energiedienstleistungen und der Energiepass werden die Schlagworte im Wärmemarkt der nächsten Monate und Jahre. Energieberater und Handwerker verstehen sie zu Recht auch als ein gewaltiges Arbeitsbeschaffungsprogramm. Dass es sich dabei nicht um leere Ankündigungen handelt, beweist der Gebäudeenergiepass. [...] Ein bedarfsorientierter Energiepass muss Empfehlungen zur energetischen Optimierung der Immobilie enthalten. Das Heizungsanlagen davon unmittelbar betroffen sind, liegt auf der Hand. Ein Heizölhändler, der seine Kunden blind irgendeinem Energieberater überlässt, hat schon halb verloren. Wenn er seinen Kunden behalten will, muss er ihm den Energieberater und den Handwerker vermitteln, der das Haus mit einer modernisierten oder erhaltenen Ölheizung verlässt und nicht den Ausbau empfiehlt oder durchführt. Möglich ist das nur, wenn der Händler über ein Grundwissen verfügt, das ihn befähigt, Modernisierungsbedarf zu erkennen und er Marktpartner im Handwerk und bei Energieberatern hat, die er zu seinen Kunden schicken kann.“
Anmerkung der Redaktion: Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fordert in Artikel 10 „...die Erstellung des Energieausweises von Gebäuden [...] in unabhängiger Weise von qualifizierten und/oder zugelassenen Fachleuten [...].“
Download EU-Gebäuderichtlinie (131 kB)
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