Um in der Wärmeverteilung die geforderten Sollwerte zu erzielen, müssen die Durchflussmengen in der Heizungsanlage einreguliert werden. Zur Pflicht wird der hydraulische Abgleich beispielsweise dann, wenn Gebäudeeigentümer das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ 1 in Anspruch nehmen.
Mit dem statischen hydraulischen Abgleich werden die Durchflussmengen in Heizungsanlagen auf die rechnerischen Volumenströme begrenzt, die der Auslegungs-Wärmeleistung im jeweiligen Leitungsabschnitt entsprechen. Zur Einregulierung werden in diesem Fall Strangregulierventile eingesetzt.
Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Soll-Durchflussmengen für die einzuregulierenden Leitungsabschnitte bekannt sind. Hier sind Gebäude-Energieberater häufig mit der Situation konfrontiert, dass für das bestehende Heizsystem keine Anlagendaten zur Verfügung stehen. In vielen Fällen liegen weder Pläne vor, die den Leitungsverlauf einschließlich der Rohrdimensionen darstellen, noch eine Wärmebedarfs- oder Rohrnetzberechnung. Oft sind die am Typenschild des Heizkessels ablesbare Nennwärmeleistung und die Rohrdurchmesser am Heizungsverteiler die einzigen Werte, die ohne genauere Nachforschungen verfügbar sind.
Volumenstrom mit Standardformel berechnen
Wie kann nun eine bestehende Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen werden, wenn keine Berechnungsdaten vorliegen und damit auch keine Durchflussmengen bekannt sind? Zur Einregulierung von Neuanlagen werden die Durchflussmengen einfach aus den Berechnungsergebnissen der Rohrnetzdimensionierung entnommen.
In bestehenden Anlagen liegt diese oft nicht vor, so ...
Statischer hydraulischer Abgleich für den Heizungsbestand