Licht ist elektromagnetische Strahlung wie Röntgen- oder Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung), die an sich für Menschen unsichtbar ist. Doch das menschliche Auge kann die Reflexion dieser Strahlung sehen. Der Farbeindruck hängt von der Zusammensetzung und den Wellenlängen der Strahlung ab. Das Lichtspektrum der Sonnenstrahlung nimmt der Mensch als natürlich wahr. Eine Lampe ist dagegen ein künstlicher Strahler. Je nachdem, auf welchem Weg das Licht erzeugt wird, ob Gas zum Leuchten angeregt oder ein Draht zum Glühen gebracht wird, hat das Licht unterschiedliche Eigenschaften. Es ist stärker oder schwächer, wird als kälter oder wärmer empfunden, die Farben werden „natürlich“ wiedergegeben oder verfälscht. Angaben auf den Packungen der Leuchtmittel sind oft schwer verständlich und auch nur selten in direkten Zusammenhang mit den Anforderungen der Richtlinien und Normen für die Beleuchtung in bestimmten Räumen zu bringen. Im folgenden werden zunächst lichttechnische Einheiten und Definitionen erklärt.
Lichtstrom
Der Lichtstrom ist die von einer Lichtquelle, der Lampe, in alle Richtungen abgegebene Strahlungsleistung. Sie wird in Lumen (lm) gemessen. Der Lichtstrom von Lampen kann den Produktunterlagen der Hersteller entnommen werden.
Lichtausbeute
Die Lichtausbeute (Abb. 1 ) ist das Verhältnis des abgegebenen Lichtstromes (in Lumen, lm) zur aufgenommenen elektrischen Leistung (in Watt, W). Die Einheit der Lichtausbeute ist daher „Lumen pro Watt“ (lm/W). Da der Lichtstrom die für Sehzwecke nutzbare Strahlungsleistung der Lampe ist, handelt es sich bei der Lichtausbeute i ...