Um sicherzustellen, dass alle Heizflächen entsprechend ihrer Größe und des berechneten Wärmebedarfs mit Heizwasser versorgt werden, sind die Ventile genau auf die Heizkörper und Rohrleitungen abzustimmen; es muss also ein hydraulischer Abgleich der Anlage vorgenommen werden. Der hydraulische Abgleich ist Bestandteil der VOB/DIN 18380, der grundlegenden Vorschrift für die Ausführung von Heizungsanlagen. Hier heißt es unter Punkt 3.5.1: (...) Der hydraulische Abgleich ist so vorzunehmen, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb, also zum Beispiel auch nach Raumtemperaturabsenkung oder Betriebspausen der Heizungsanlage, alle Wärmeverbraucher entsprechend ihrem Wärmebedarf mit Heizwasser versorgt werden.
Nicht abgeglichene Anlagen
Bestimmungsgemäßer Betrieb bedeutet nach der EnEV für die meisten Anlagen eine außentemperaturgeführte Vorlauftemperaturregelung sowie Thermostatventile zur Einzelraumregelung. Nach einer automatischen Absenkung der Vorlauftemperatur, beispielsweise in der Nacht, wie sie ebenfalls von der EnEV gefordert wird, können die Thermostatventile am Morgen - je nach momentaner Raumtemperatur und gewählter Temperatureinstellung am Fühlerelement - weit öffnen und eine große Wassermenge durchlassen. Beim Wiederaufheizen werden nun in einer nicht abgeglichenen Anlage die hydraulisch günstig gelegenen Heizkörper - meistens diejenigen, die der Pumpe am nächsten liegen - mit überhöhten Wassermengen versorgt. Ungünstig, also entfernt gelegene Heizkörper erhalten hingegen entsprechend weniger Wasser, was zu unnötig langen Aufheizzeiten führt. Dies ist eine Fo ...
Einzelraumregelung mit Thermostatventilen (Teil 2)