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ANLAGENTECHNIK

Neue Abstände für Schornsteinmündungen

Mit der Novelle der 1. BImSchV sind bei wesentlich veränderten und neu errichteten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe einige Neuerungen bezüglich der Schornsteinmündung zu beachten. Bei Dachneigungen bis einschließlich 20° muss die Austrittsöffnung von Schornsteinen den First nach wie vor um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein. Beträgt die Dachneigung mehr als 20° gelten folgende Werte:

© ZIV
Der First ist um mindestens 40 cm zu überragen oder die Austrittsöffnung muss einen horizontalen Abstand von mindestens 2,30 m zur Dachfläche aufweisen. Außerdem gilt für alle Festbrennstoff-Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 kW, dass die Austrittsöffnung in einem Umkreis von 15 m die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen muss. Der Umkreis vergrößert sich je weitere angefangene 50 kW Nennwärmeleistung um 2 m bis auf höchstens 40 m. Darüber hinaus muss die Höhe der Austrittsöffnung bei Gas- und Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 10 MW die höchste Kante des Dachfirsts um mindestens 3,0 m überragen und mindestens 10 m über Gelände liegen.

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Aus diesen Eckdaten ergibt sich, welche Höhe über Dach die Abgasanlage mindestens aufzuweisen hat, insbesondere wenn die Austrittsöffnung nicht nahe am First platziert werden kann. Abgassysteme aus Edelstahl sind für solche Einsatzbereiche besonders prädestiniert, denn der Werkstoff wird zu Elementen verarbeitet, die den Windlasten widerstehen: Je nach Zulassung verfügen die Anlagen über freie Kragenden ab dem letzten Befestigungspunkt von bis zu 3,0 m. Darüber hinaus bieten die Mitglieder der Fachabteilung Abgastechnik VSE im BDH statisch geprüfte Sonderkonstruktionen an. Der BDH greift mit seinem Informationsblatt 22 die Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 durch die Novelle der 1. BImSchV auf. GLR