Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2009 konkrete Mindesteffizienzanforderungen an Umwälzpumpen beschlossen. Hintergrund ist der enorme hohe, aber besonders wirtschaftlich vermeidbare kollektive Energieverbrauch kleiner Umwälzpumpen. Bis 2020 soll so EU-weit der Stromverbrauch um 23 TWh/a sinken und dadurch der CO2-Ausstoß um 11 Mio. t/a verringert werden. Für Deutschland führt die Regelung bis 2020 nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) zu einer anteiligen Stromeinsparung von etwa 4 TWh/a. Beim deutschen Strommix entspricht dies einer CO2-Emissionsreduktion von etwa 2,4 Mio. t/a.
Hocheffiziente Pumpen werden zum Standard...
Nun sollen nach dem Beschluss der EU-Kommission ineffiziente Umwälzpumpen in zwei Stufen vom Markt verschwinden. Von den Regelungen sind hauptsächlich Heizungsumwälzpumpen, Solarpumpen sowie Sole-Umwälzpumpen von Wärmepumpen betroffen. Ab dem 1. Januar 2013 müssen außerhalb von Heizungsanlagen (Wärmeerzeugern) installierte („externe“) Umwälzpumpen bestimmte Anforderungen erfüllen. Ab dem 1. August 2015 sind auch Umwälzpumpen betroffen, die in Heizungsanlagen (Wärmeerzeugern) integriert sind. Die vorgeschlagenen Anforderungen sind bei Heizungsumwälzpumpen nur durch besonders effiziente EC-Motoren (elektronisch kommutierte Permanentmagnetmotoren) und Drehzahlregelung zu realisieren.
...den man tunlichst schon heute beachten sollte
Weil die besonders effizienten Umwälzpumpen nicht in allen alten Heizungsanlagen eingesetzt werden können, sind integrierte Umwälzpumpen, die Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern ersetzen sollen, bis zum 1. Januar 2020 von der Regelung ausgenommen. Diese Ausnahme (Ende der Möglichkeit, integrierte Heizungsumwälzpumpen, die vor dem 1. August 2015 in Verkehr gebracht wurden, zu ersetzen) vermeidet, dass eine defekte Umwälzpumpe den Austausch des ganzen Wärmeerzeugers erfordert. Weil die Lebensdauer eines heute gekauften Wärmeerzeugers aber voraussichtlich über dieses Datum hinausgeht, rät das UBA, schon heute beim Kauf von Heizungstechnik auf drehzahlgeregelte Umwälzpumpen mit EC-Motor zu achten. Achtung: Wird bei einem Wärmeerzeuger mit integrierter Umwälzpumpe die alte, ungeregelte Pumpe gegen eine hocheffiziente Umwälzpumpe getauscht, verliert der Wärmeerzeuger in der Regel die Sicherheitszulassung. Für etwaige Schäden haftet dann der Handwerker.
Die neue EU-Verordnung zu Umwälzpumpen wird im Rahmen der Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) erlassen. Sie gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig. Weitere Information enthält ein Hintergrundpapier des UBA. GLR
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