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ANLAGENTECHNIK

BfR warnt vor giftigen Gasen aus dem Pelletbunker

Holzpellets gelten als nachhaltiger kohlendioxidneutraler Brennstoff. Doch die zu länglichen Stäbchen gepressten Sägespäne haben bei der Lagerung in großen Mengen eine potenziell gefährliche Eigenschaft: Bei der Herstellung werden durch das Zerkleinern, Erwärmen und Trocknen des Holzes bzw. der Späne Autooxidationsprozesse bei bestimmten Holzbestandteilen in Gang gesetzt.

Aus ungesättigten Fettsäuren entstehen beispielsweise Gase wie das gesundheitsschädliche Kohlenmonoxid (CO) und verschiedene Aldehyde. Noch Monate nach der Herstellung können die Holzpellets diese Gase freisetzen. Die Konzentration kann in Lagerräumen so hoch sein, dass es zu schweren Vergiftungen bei Personen kommen kann, die die Räume betreten.

Viele Betreiber kennen das Gefährdungspotenzial nicht

Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): „Vielen Hausbesitzern und Betreibern von Heizanlagen auf der Basis von Holzpellets ist dieses mögliche Gefährdungspotenzial nicht bekannt. Nach experimentellen Untersuchungen können in der Raumluft von Pelletlagerräumen Konzentrationen von bis zu einigen Tausend ppm Kohlenmonoxid auftreten, was zu tödlichen Vergiftungen führen kann.“ Wie hoch die Konzentration in einem Lagerraum ist, hängt vom Füllstand, von der Temperatur und vom Luftaustausch sowie vom Alter der Holzpellets ab.

Dem BfR wurden mehrere Fälle von zum Teil tödlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen gemeldet, die bei Personen auftraten, die sich in Lagerräumen von Holzpellets (Pelletbunkern) aufgehalten hatten oder sie zu Wartungszwecken betreten wollten. Diese Lagerstätten waren luftdicht abgeschlossen, sodass sich extrem hohe Konzentrationen an Kohlenmonoxid in den Räumen angesammelt hatten, die von den Verunglückten nicht bemerkt wurden.

Kurzzeitiges Lüften vor dem Betreten reicht nicht aus!

Kohlenmonoxid ist farblos und geruchlos, auch eine hohe Konzentration des Gases kann daher vom Menschen nicht wahrgenommen werden. Schon ab einer Konzentration von 200 ppm in der Atemluft kommt es bei längerem Aufenthalt zu Kopfschmerzen, bei 800 ppm treten bereits nach kurzer Zeit Schwindel und Übelkeit auf, bei höheren Gehalten tritt schon nach wenigen Minuten Bewusstlosigkeit ein.

Die dem BfR mitgeteilten Unfälle zeigen laut dem Bundesinstitut, dass Vorsichtsmaßnahmen wie ein kurzzeitiges Lüften von Pelletlagerstätten vor dem Betreten nicht ausreichen, um die Gaskonzentration auf ein unschädliches Maß herabzusetzen. Auch bloße Warnhinweise, die auf die Vergiftungsgefahr aufmerksam machen, genügen nicht. Nach einer Untersuchung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Freistaats Sachsen ist die Mehrzahl der Lagerstätten in ihrem Untersuchungsgebiet sowohl in Einfamilienhäusern als auch in größeren Wohnanlagen sowie bei den Betreibern großer Lagerstätten unzureichend gekennzeichnet.

Empfehlungen des BfR

Das BfR empfiehlt: Lagerstätten für Holzpellets sollten aufgrund des inhärenten Gefahrenpotenzials durch geeignete Maßnahmen so ausgestattet sein, dass aus ihnen keine Gase in Wohn-, Arbeits- und sonstige Räume wie normale Kellerräume, in denen sich Menschen aufhalten, übergehen können. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel eine kontinuierliche Be- und Entlüftung der Lagerräume ins Freie und die Installation von CO- Meldern. Zum anderen sollte dafür gesorgt werden, dass die schädlichen Gase so weit wie möglich von Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, abgeleitet werden. Weitere Sicherheitsmaßnahmen, die vor CO warnen und schützen, sollten ergriffen werden. Gleiches gilt für die Lagerung von Holzhackschnitzeln. GLR

Das BfR verweist auf folgende Publikationen mit Informationen zur Problematik und für den sicheren Umgang mit Pellets bieten folgende Veröffentlichungen:

www.arbeitsschutz.sachsen.de/download/Abschlussbericht_Pellets.pdf
www.fnr-server.de/ftp/pdf/berichte/22031508.pdf
www.fnr-server.de/ftp/pdf/berichte/22021708.pdf

Einige Zitate aus der Untersuchung (von Februar bis Mai 2013) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Freistaats Sachsen, aus der auch das oben abgebildete Warnschild stammt:
  • Eine Kennzeichnung der Lagerräume nach den Empfehlungen des Deutschen Energieholz- und Pelletverbandes (DEPV) war in ca. 30 % der Anlagen vorzufinden. Durch die Form dieser „Sicherheitshinweise für Pellet-Großlager > 10 Tonnen“ ist eine ausreichende Warnung vor Kohlenmonoxid aus Sicht der Landesdirektion nicht gegeben. Diese Kennzeichnungsform wurde daher als mangelhaft bewertet. Viele Lagerkennzeichnungen enthielten keinen Hinweis auf eine Gefährdung durch Kohlenmonoxid.
  • Arbeitgebern wie Arbeitnehmern war sehr häufig nicht bekannt, dass Holzpellets Kohlenmonoxid während der Lagerung freisetzen können.
  • In Schrägbodenlagern und Silos waren die höchsten Konzentrationen an Kohlenmonoxid festzustellen.
  • Es wurde festgestellt, dass eine Weitergabe von ausreichenden Informationen zur CO-Freisetzung von Holzpellets über den Vertriebsweg unzureichend ist oder nicht erfolgt.
  • Für den Betreiber von Holzpelletheizungen ist eine ausreichend sichere Einschätzung des konkreten Gefährdungspotentials durch Kohlenmonoxid ohne Messtechnik nicht möglich.
  • Es wird bezweifelt, dass die in Punkt 9 der VDI 3464 (Entwurf) angegebenen Lüftungsvarianten „Deckelbelüftung“ und „separate Lüftungsöffnung“ für eine ausreichende Sicherheit sorgen. Darüber hinaus ist eine Staffelung von Belüftungsmaßnahmen nicht nach absoluter Lagermenge sondern nach dem technisch erreichbaren maximalen Füllstand des Lagers sinnvoll.
  • Bei hohen CO-Konzentrationen reicht offensichtlich eine Lüftung über 15 min vor einer Befahrung auch bei einem Luftwechsel von 3 h–1 nicht aus.