Im Vorgriff auf das Programm der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung hat die KfW-Förderbank zum 1. Februar Verbesserungen und Vergünstigungen im
In den Programmen „CO2-Gebäudesanierung“, „Wohnraum Modernisieren“ und „Ökologisch Bauen“ sind die Zinssätze zum
Das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
fördert besonders energiesparende Maßnahmen, die zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um mindestens 40 kg/(m² a) führen. Es werden weiterhin die bekannten Maßnahmenpakete 0 bis 4 gefördert. Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Altheizungen und Maßnahmen, die eine CO2-Einsparung von weniger als 40 kg/(m² a) erreichen, werden künftig im Programm Wohnraum Modernisieren gefördert.
CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf den KfW-Seiten
Wohnraum Modernisieren
fördert alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Hierbei unterscheidet sich der Zinssatz zwischen energetischen Öko-Plus-Maßnahmen (z.B. Heizungs-, Fensteraustausch, Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle) und so genannten Standard-Maßnahmen (z.B. Balkonanbau, Baderneuerung). Zusätzlich zu den bisherigen Öko-Plus-Maßnahmen werden fortan die Erneuerung der Fenster sowie der Austausch von Einzelöfen und Nachtspeicherheizungen gefördert.
Wohnraum Modernisieren auf den KfW-Seiten
Ökologisch Bauen
fördert die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden (Primärenergiebedarf 40 bzw. 60 kWh/(m² a) und Passivhäuser) sowie den Einbau von Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auch hier gelten neue Förderhöchstbeträge von 50.000 Euro (bisher beim Energiesparhaus 60 nur 30.000 Euro und bei Heizungstechnik mit erneuerbaren Energien 10.000 Euro).
Ökologisch Bauen auf den KfW-Seiten
Weitere Infos zu Veränderungen bei den KfW-Programmen finden Sie auch in der Februar-Ausgabe des GEBÄUDE-ENERGIEBERATERS, die am 20. Februar erscheint. GLR