Bauherren sollten auf das Know-how von Energieberatern setzen, so das Fazit der Solarpraxis AG zum Abschluss des zweijährigen Projekts „Energieeffizient bauen“. In dieser von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (BDU) geförderten Untersuchung zur Überprüfung der EnEV in der Praxis wurden mehrere Bauprojekte - Neubauten und Sanierungen im Bestand - analysiert.
Dabei stellten sich erhebliche Mängel bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen heraus, die Bauherren viel Geld kosten. Die Untersuchung ergab auch, dass viele Baubeteiligte aus Kostengründen versuchen, den Prozess von der Planung bis zur Schlüsselübergabe selbst zu übernehmen. Das Projekt hat aber erneut bestätigt: Der Bau eines Hauses gehört in allen Phasen in die Hand von Experten wie Statikern, Energieberatern, Haustechnikern und Architekten.
Problemkatalog
- Wissenslücken: Oft wird das Potenzial der Energieeinsparverordnung (EnEV) wegen Wissenslücken nicht ausgeschöpft. Bei eine untersuchten Objekt musste der Bauherr beispielsweise auf einen 20.000-Euro-KfW-Kredit verzichten, denn der Energiebedarf des Gebäudes wurde falsch berechnet: Die Solaranlage und der Pellet-Heizkessel blieben bei der Ermittlung der Aufwandszahl unberücksichtigt.
- Fehlende Kommunikation: Viele Probleme bei der Ausführung beruhen auf einer fehlenden Kommunikation zwischen den an Planung und Ausführung Beteiligten. Die Konsequenzen von Abänderungen werden nicht berücksichtigt.
- Fehlende Überprüfung der EnEV-Berechnung: In einigen Bundesländern (z.B. Berlin) wird die EnEV-Berechnung vom Bauamt zur Kenntnis genommen aber meist nicht geprüft. Eine fehlerhafte EnEV-Berechnung kann damit nicht rechtzeitig erkannt werden. Später aufgedeckte Fehler werden rein zivilrechtlich verfolgt. Damit wird die Erfüllung der EnEV zwar formal-rechtlich sichergestellt, ihre Potenziale bleiben aber ungenutzt.
- Kontraproduktive Steuergesetzgebung: Bei einem Projekt wurden die Modernisierungsmaßnahmen verzögert realisiert, um steuerliche Vorteile zu nutzen: Um günstigere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für „anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen“ zu erzielen, kann ein Bauherr nur bis zu 15% der Anschaffungskosten geltend machen.
- Sicherung der Qualität fehlt: Sanierungen im Altbau werden meist mit KfW-Krediten finanziert. Für die Beantragung ist ein Sachverständiger (Energieberater) notwendig. Ob die Maßnahmen entsprechend der Planung durchgeführt worden sind, wird aber nicht überprüft.
Drei Lösungsansätze nennt der Bericht, um die Probleme zu vermeiden: Bessere Kommunikation, Schulung und die Einführung des bedarfsorientierten Energiepasses. Weitere Praxistipps sowie Informationen über die untersuchten Bauprojekte stehen auf www.energieeffizient-bauen.de GLR