Der BSW Solar begrüßt das Mieterstromgesetz, das am 29. Juni im Bundestag zur Verabschiedung steht. Allerdings bleibe es hinter den Erwartungen der Branche zurück. Dennoch erhalten Mieter leichter Zugang zu preiswerterem Solarstrom vom Dach des Vermieters.
Der federführende Wirtschaftsausschuss im Bundestag hat den Weg für die geplante Förderung solaren Mieterstroms freigemacht. Vorgesehen ist demnach ein Zuschuss für lokal erzeugten Solarstrom in Höhe von rund zwei bis drei Cent je Kilowattstunde. Voraussetzung: Der Strom soll nicht ins Netz eingespeist werden. Dann erhalten Mieter in Wohngebäuden einen Rabatt von zehn Prozent gegenüber regionalen Grundversorgertarifen. Mit Hilfe des neuen Bonus und aufgrund eines rapiden Preisverfalls bei Solarstromanlagen in den letzten Jahren könnte dies nun mancherorts Schule machen, hofft der BSW Solar.
„Moderne Stadtwerke interessieren sich zunehmend für eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung von Wohnquartieren“, weiß BSW-Chef Carsten Körnig. Schon zum Zwecke einer langfristigen Kundenbindung werden sie Mietern nun vermehrt Solarenergie anbieten. Insgesamt greife die aktuelle Gesetzesänderung aber zu kurz. Körnig: „Während im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom zu Recht keine EEG-Umlage anfällt, wird solarer Mieterstrom auch künftig mit der vollen EEG-Umlage von rund sieben Cent je Kilowattstunde beaufschlagt.“
Hindernisse: steuerliche Barrieren und Lieferantenpflichten
Von einer echten Förderung könne deshalb eigentlich keine Rede sein. „Das jetzt zu Beschluss stehende Mieterstromgesetz ermöglicht dennoch den wichtigen Schulterschluss zwischen Energie- und Wohnungswirtschaft und ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung unserer Energieversorgung“, resümiert Körnig. Damit solare Mieterstromprojekte zum Standard werden können, gilt es nach BSW-Auffassung in der nächsten Legislaturperiode weitere Marktbarrieren zu beseitigen: darunter steuerliche Barrieren für Wohnungsbaugesellschaften. Zudem sollten Betreiber kleinerer Solarstromanlagen von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden, fordert der BSW.