Zwei Jahre nach dem Start des Mieterstromgesetzes hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) eine ernüchternde Zwischenbilanz gezogen. Gerade einmal gut 1,5 % des möglichen Förderrahmens seien ausgeschöpft worden.
Mit dem vor einem Jahr in Kraft getretenem Mieterstromgesetz sollte der Ausbau von Solarenergie auf größeren Wohngebäuden vorangetrieben und so die Energiewende in die Städte getragen werden. Doch im ersten Jahr ist der erhoffte Erfolg ausgeblieben. Ein breites Bündnis von elf Verbänden fordert deshalb Nachbesserungen.
Kurz vor der Sommerpause wurde das umstrittene Mieterstromgesetz verabschiedet. Eigentlich sollte die solare Energiewende in den Städten einfacher und vor allem wirtschaftlicher werden. Das neue Gesetz türmt jedoch mehr Hürden auf, als es beseitigt. Die Fachzeitschrift Photovoltaik gibt im Beitrag...
Ein Zuschlag von 2,11 bis 3,7 Cent pro Kilowattstunde soll solare Mieterstrommodelle für Stadtwerke und Wohnungswirtschaft interessant machen. Der Mieterstromzuschlag darf allerdings erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission gewährt werden.
Der BSW Solar begrüßt das Mieterstromgesetz, das am 29. Juni im Bundestag zur Verabschiedung steht. Allerdings bleibe es hinter den Erwartungen der Branche zurück. Dennoch erhalten Mieter leichter Zugang zu preiswerterem Solarstrom vom Dach des Vermieters.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Gesetzesentwurf für die Vor-Ort-Versorgung von Mietern mit Solarstrom vorgelegt, um Hürden für das Mieterstrommodell abzubauen. Damit Millionen Mieter davon profitieren können, müsse aber nachgebessert werden, fordert der BSW Solar.