Die von der Bundesregierung geplante finanzielle Belastung von Solarstrom-Selbstversorgern senkt nicht die Energiewende-Kosten.
Zu diesem Ergebnis kommt der Zwischenbericht zu einem Vorhaben, das von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde. Darin wird empfohlen, Solarstrom von Umlagen und Netzentgelten befreit zu halten, um einen weiteren Ausbau der Solarenergie wirtschaftlich zu ermöglichen. Finanzielle Mehrbelastungen seien für die Allgemeinheit mit der Beibehaltung der EEG-Umlagebefreiung von Solarstrom nicht verbunden. Der Verbraucher-Strompreis profitiere vielmehr sogar derzeit durch eine „Entlastung der EEG-Umlage“.
Der Bericht steht damit im Widerspruch zum Vorhaben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ab 1. August die Solarstromnutzung für den Selbstverbrauch aus neuen Solaranlagen durch Gewerbe und größere Privathaushalte mit in der Regel 50 % der EEG-Umlage zu belasten (derzeit entspricht dies rund 3,1 Cent je Kilowattstunde).
Bislang ist der für den Eigenverbrauch selbst erzeugte Solarstrom von der EEG-Umlage befreit. Künftig soll dies jedoch nur noch für Solaranlagen mit einer Größe von maximal 10 kW gelten, wie sie im Eigenheimbereich üblich sind. Die Solarbranche rechnet in der Folge mit einem weiteren Markteinbruch in Deutschland, da sich Photovoltaik-Investitionen dann für Gewerbe und größere Privathaushalte nur noch in wenigen Ausnahmefällen rechnen. Verbraucherschützer und der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. wollen notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die geplante Abgabe auf Ökostrom klagen.
Der Zwischenbericht zum Vorhaben IIc „Stromerzeugung aus Solarer Strahlungsenergie“ wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellt. Konkret heißt es in der vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg angefertigten Expertise auf Seite 78: „ PV-Eigenverbrauch führt heute zu einer Entlastung der EEG-Umlage, da die eingesparten spezifischen Differenzkosten höher als die durch den Eigenverbrauch entgangene EEG-Umlage sind.“
Auf Seite 84 wird weiter ausgeführt: „Weiterhin sinkende Vergütungssätze erfordern zunehmend höhere Eigenverbrauchsanteile, die nicht durch Belastungen (z.B. Netzentgelte, Umlagen) des Eigenverbrauchs eingeschränkt werden sollten, um weiterhin PV-Zubau wirtschaftlich zu ermöglichen.“