Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ – ein Bündnis aus 30 Verbänden und Institutionen der Bau- und Immobilienbranche – hat eine Art „Leitfaden zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich“ aufgestellt.
Mit einem Positionspapier, das sich an die Bundesregierung wendet, hat die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ einen Vier-Punkte-Plan vorgelegt:
- Haus- und Wohnungseigentümern bessere steuerliche Anreize bieten: Rund die Hälfte des gesamten Gebäudebestandes machen selbstgenutzte Wohnungsgebäude aus. Zwei Drittel davon stufen Experten als energetisch sanierungsbedürftig ein. Dies werde sich erst ändern, wenn es deutlich attraktivere Sanierungsanreize gibt – für Selbstnutzer genauso wie für Vermieter.
- Mehr KfW-Fördermittel zur Verfügung stellen: Zurzeit unterstützt die KfW energieeffizientes Bauen und Sanieren mit 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Das sei zu wenig, um langfristig dazu beizutragen, dass die Energiewende klappt. Mindestens 3 Milliarden Euro KfW-Fördermittel seien nötig. Außerdem müssten Förderverfahren vereinfacht werden, damit das Geld schneller genutzt werden könne.
- Gebäudesanierung wirtschaftlich und sozialverträglich halten: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfe nicht unnötig überzogen werden. Es sei notwendig, den Blick dafür zu behalten, was sinnvoll und wirtschaftlich machbar ist. Die aktuelle EnEV wirkt bereits bis ins Jahr 2020. Die Messlatte über das Ordnungsrecht immer höher zu legen, gehe an der Realität vorbei. Das Ziel, bei Wohngebäuden deutlich mehr Energie einzusparen, lasse sich nur durch eine attraktivere Förderung für möglichst viele Haus- und Wohnungseigentümer erreichen.
- Erneuern, was nicht mehr zu halten ist: Es müssten Anreize dafür geschaffen werden, dass abgewirtschaftete, nicht ortsbildprägende und bereits leer stehende Wohnhäuser abgerissen und an gleicher Stelle durch energetisch effizientere und altersgerechte Neubauten ersetzt werden könnten. Für diesen Ersatzneubau müsse es gezielte Rahmenbedingungen durch eine Novellierung des Baugesetzbuches (Erhalt der Bestandsrechte für diese Ersatzneubauten analog einer Vollsanierung) und eine Gleichstellung des Ersatzneubaus zur Vollsanierung in der KfW-Förderung geben.