Die KfW gibt Neuerungen im Programm Erneuerbare Energien — Standard bekannt. Sie gelten seit 18. November 2016.
- Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, darf den Bruttokaufpreis inklusive Mehrwertsteuer finanzieren.
- Modernisierungen können über das KfW-Programm 270 finanziert werden, wenn sie zur Leistungs- oder Ertragssteigerung der Anlage führen.
- Der Erwerb gebrauchter Anlagen kann ebenfalls über das KfW-Programm finanziert werden, wenn diese nicht länger als 12 Monate am Stromnetz waren.
- Es gibt eine zusätzliche Laufzeitvariante mit 15 Jahren Zinsbindung.
Photovoltaikanlagen werden zukünftig ebenfalls im Programm 270 finanziert.
Das separate Programm Photovoltaik mit der Programmnummer 274 wurde geschlossen und in das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) integriert.