Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner hat sich für eine Erweiterung des 'Erneuerbaren-Energien-Wärme-Gesetzes' ausgesprochen.
Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner hat sich für eine Erweiterung des 'Erneuerbaren-Energien-Wärme-Gesetzes' ausgesprochen. "Mit dem Gesamtpaket werden wichtige Weichen für den Klimaschutz gestellt. Bei den für Gebäude geplanten Klimaschutzvorgaben springt der Gesetzentwurf allerdings zu kurz, weil sich die Regelungen ausschließlich auf Neubauten begrenzen." Die großen Potenziale für den Klimaschutz würden aber im Gebäudebestand liegen, so Umweltministerin Gönner. So stünden im Südwesten den rund 2,3 Millionen bestehenden Wohngebäuden lediglich etwa 20.000 Neubauten jährlich gegenüber. "Der Anteil der jährlichen Neubauten liegt bei weniger als einem Prozent. Um einen wirksamen Beitrag für den Klimaschutz zu erzielen, muss der Gebäudebestand in die Öko-Pflicht einbezogen werden", so Umweltministerin Gönner.
Knapp 30 Prozent des Kohlendioxidausstoßes entfielen in Baden-Württemberg auf das Heizen und die Warmwasserbereitung in den bestehenden Wohngebäuden, erläuterte Gönner. Vor allem in älteren Gebäuden bestünden vielfältige Möglichkeiten erneuerbare Energien zu nutzen, die Energieeffizienz zu verbessern und damit letztlich auch die laufenden Energiekosten deutlich zu senken. Die dazu bisher schon aufgelegten Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen stießen zwar auf ein wachsendes Interesse, so Gönner. "Es fehlt aber dennoch an der notwendigen Dynamik, um einen nennenswerten Beitrag für den Klimaschutz verzeichnen zu können." Baden-Württemberg habe deshalb schon im vergangenen Jahr als bundesweit erstes Land ein Erneuerbares-Wärme-Gesetz beschlossen, das ab 2010 auch in bestehenden Wohngebäuden beim Austausch der Heizungsanlage eine anteilige Nutzung erneuerbarer Energien vorschreibt, so Gönner. "Wir haben Regelungen mit Augenmaß gefunden, um die Hausbesitzer nicht zu überfordern und dennoch einen wirksamen Klimaschutzbeitrag zu leisten." Das baden-württembergische Gesetz könne deshalb Vorbild für eine Bundesregelung sein. "Im Gesetzgebungsverfahren hat unser Ansatz eine breite Unterstützung bekommen."
Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz solle außerdem noch um eine Öffnungsklausel ergänzt werden, nach der die Länder über die Vorgaben des Bundes hinausgehend Regelungen für den Klimaschutz treffen können, ohne dadurch benachteiligt zu werden, so Gönner. "Wir befinden uns im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Ein Bundesgesetz würde Landesgesetze ersetzen. Es sollte im Sinne eines positiven föderalen Wettbewerbs jedoch möglich sein, mehr für den Klimaschutz zu tun, als der Bund derzeit bereit ist umzusetzen." Dabei müsse allerdings sichergestellt sein, dass Länder nicht benachteiligt werden, wenn weitergehende Anforderungen getroffen werden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf würde nämlich durch entsprechende Länderregelungen der Zugang zu den Fördermitteln des Bundes verloren gehen, soweit gesetzliche Verpflichtungen bestehen. "Das muss korrigiert werden, weil damit Länderregelungen ausgehebelt und letztlich dem Klimaschutz ein Bärendienst erwiesen würde."