Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01.10.2009 wurden die technischen Mindestanforderungen im Programm Energieeffizient Sanieren - Kommunen (218) an die Anforderungen der EnEV2009 angepasst.
Dies betrifft sowohl die Förderung von Einzelmaßnahmen/Maßnahmenpaket
als auch die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau. Einzelheiten können dem Kommunalrundschreiben 11/2009 entnommen werden. In diesem Zusammenhang weist die KfW ausdrücklich darauf hin, dass das bestehende Anforderungsniveau
mit den auf Basis der EnEV2007 definierten Programmbedingungen für eine Übergangsfrist
bis zum 31.12.2009 parallel Gültigkeit besitzt. Auch die alten Merkblätter behalten bis zu diesem Datum ihre Gültigkeit.
Hier geht es zum Kommunalrundschreiben.