Seit dem 1. Oktober 2009 ist es soweit: Die neue EnEV 2009 ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle Softwareprodukte, die nach der „alten“ EnEV rechnen, dürfen ab diesem Datum nicht mehr eingesetzt werden. Jeder Aussteller von Energieausweisen benötigt ein Update oder eine neue Software.
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Neues Pflichtformular der KfW Förderbank zum hydraulischen Abgleich
Die KfW verlangt bereits seit 2007 den Nachweis zum hydraulischen Abgleich für entsprechende Fördermaßnahmen. Neu seit dem 1. Oktober 2009: Eine Fachunternehmenserklärung muss nun verbindlich vorgelegt werden.
Der VdZ1) hat dafür ein neues Formular entwickelt, welches bereits in die Hottgenroth/ETU-Softwareprodukte Optimus und Optimus Professional eingearbeitet wurde.
Mit diesen Programmen ist es möglich, den Nachweis zum hydraulischen Abgleich einer bestehenden Heizungsanlage in nur wenigen Minuten genau und sicher zu erstellen.
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1) VdZ: Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e. V.