Seit 2016 unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen bei der Umsetzung investiver Modell-Projekte im Klimaschutz. Bisher wurden 37 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 100 Mio. Euro bewilligt. Zu Jahresbeginn ist der neue Förderaufruf in Kraft getreten. Damit wird die Förderung fortgesetzt und ausgeweitet. Künftig wird es jährlich 2 Auswahl-Verfahren geben.
Mit der Novellierung werden Kommunen auf ihrem schrittweisen Weg zur Treibhausgas-Neutralität gefördert. Dabei stehen Projekte im Vordergrund, die durch direkte Treibhausgas-Minderungen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können und durch ihre Konzeption andere Kommunen zur Nachahmung anregen und damit zur Umsetzung weiterer Klimaschutz-Projekte beitragen.
Die Förderquote beträgt bis zu 70 %, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 %. Der Förderaufruf tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Projekt-Skizzen können Antragsteller künftig sowohl im Frühjahr (1. März bis 30. April) als auch im Herbst (1. September bis 31. Oktober) einreichen.
Die wettbewerblich ausgestalteten Auswahlverfahren sind 2-stufig. In einem ersten Schritt werden die eingereichten Projekt-Skizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich dann ein formelles Antragsverfahren an.