Künftig können auch kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen oder andere Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden das Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus nutzen.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat den Allgemeinen Programmteil des Förderprogramms wieder geöffnet. Gefördert werden investive Energieeinsparmaßnahmen, Energieberatungen sowie modellhafte Vorhaben. Die Antragsfrist endet am 31. März 2012. Der Fördertopf enthält insgesamt 2,3 Mio. Euro. Somit steht das seit 2002 jährlich fortgesetzte Klimaschutz-Plus-Förderprogramm, das neben dem Allgemeinen Programmteil auch eine Förderung für Kommunen und für Vereine bereithält, wieder in vollem Umfang zur Verfügung.
Die Antragsformulare und Förderbedingungen sind unter
abrufbar. Das Förderprogramm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) betreut.
Klimaschutzmaßnahmen lohnen sich für Unternehmen auf vielfältige Weise: Die Firmen sparen Energiekosten, erneuern die Infrastruktur und sorgen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region. Um den Einstieg zu erleichtern, gibt es vom Umweltministerium Baden-Württemberg Zuschüsse.
Der nun wieder geöffnete Allgemeine Programmteil besteht aus drei Säulen: Im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm werden Maßnahmen zur energetischen Erneuerung von Nichtwohngebäuden sowie zur Installation von regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) gefördert. Die Förderung verfolgt einen bundesweit einmaligen Ansatz: Sie orientiert sich an der Treibhausgasminderung und beträgt 50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2.
Im Allgemeinen Beratungsprogramm wird die Erstellung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude unterstützt.
Zukunftsweisende und technisch ausgereifte, aber noch mit Mehrkosten behaftete Maßnahmen können als Modellprojekte durch individuell ermittelte Zuschüsse gefördert werden.