Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept vom 28. September 2010 beschlossen, ein KfW-Programm “Energetische Stadtsanierung“ aufzulegen.
Die Mittel dafür stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds zur Verfügung.
Die KfW informiert nun über den Start des neuen KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“.
Das Programm ergänzt die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) erstellten kommunalen Klimaschutzkonzepte durch eine quartiersbezogene detaillierte Betrachtung. Um die städtebauliche Kompetenz der Bundesländer einzubeziehen und dem Programm einen zügigen Programmstart zu ermöglichen, wurde zwischen BMVBS und den Ländern vereinbart, zunächst mit Pilotvorhaben zu starten (siehe auch GEB-Newsletter: 25-2011). Die Kommunen reichen in dieser Phase die Anträge in Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium bei der KfW ein. Die Pilotphase startet zum 15.11.2011. Ab dem 01.02.2012 können die Zuschüsse dann wie üblich bei der KfW Bankengruppe beantragt werden.
Das neue Förderprogramm unterstützt die kommunalen Entscheidungsträger bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der energetischen Stadtsanierung im Quartier in Zusammenarbeit mit allen dort handelnden Akteuren. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften oder deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe.
Bezuschusst werden
- Kosten für die Erstellung eines integrierten energetischen Sanierungskonzepts auf
Quartiersebene und
- Kosten für einen Sanierungsmanager, der unter Beteiligung der Eigentümer das Sanierungskonzept erstellt und die Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen für maximal 2 Jahre begleitet.
Die Konzepte werden - soweit vorhanden - aus integrierten Stadtentwicklungskonzepten bzw. wohnungswirtschaftlichen Konzepten unter Berücksichtigung der energetischen Ziele der Kommune abgeleitet. Die Fortschreibung bereits vorhandener städtebaulicher Konzepte auf Quartiersebene
zur Ergänzung technischer und wirtschaftlicher Energieeinsparpotenziale und konkreter Maßnahmen zu deren Umsetzung ist förderfähig. Sofern ein integriertes Konzept mit ausreichenden „energetischen“ Aussagen bereits vorliegt, können Zuschüsse für einen Sanierungsmanager auch separat beantragt werden.
Der Zuschuss beträgt 65 % der förderfähigen Kosten. Im Falle eines Sanierungsmanagers gilt ein Höchstbetrag i. H. v. 120.000 EUR für zwei Jahre.
Mit der Zuschussförderung starten das BMVBS gemeinsam mit der KfW einen ersten Baustein eines umfassenden KfW-Programms zur Energetischen Stadtsanierung, das in der Folgezeit sukzessive erweitert werden soll. Über die weiteren Ausbaustufen wird rechtzeitig informiert. Investitionen u.a. an Wohngebäuden oder Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur werden wie gewohnt aus den Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms finanziell unterstützt. Ebenso stehen für weitere Investitionen die bestehenden Förderangebote der KfW zur Verfügung.