Seit 1. September 2017 können Unternehmen über das KfW-Energieeffizienzprogramm — Abwärme erstmals einen direkten Zuschuss für ihre Investitionen in Abwärmevermeidung oder -nutzung erhalten.
Zum 1. September 2017 ist die geänderte Förderrichtlinie in Kraft getreten. Damit haben Unternehmen die Wahl zwischen Tilgungs- oder Investitionszuschuss. Mit dem Abwärmeprogramm fördert das BMWi technologieoffen Investitionen in die Modernisierung, der Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur besseren Abwärmenutzung. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Prozessoptimierung, zur Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien, zur Dämmung von Anlagen, zur Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess sowie zur Verstromung von Abwärme. Das BMWi bezuschusst diese Investitionen mit bis zu 40 Prozent. Auch die effiziente Nutzung außerhalb des Unternehmens wird gefördert, insbesondere dann, wenn Unternehmen ihre Abwärme für Heizzwecke nutzbar machen. Die Förderung umfasst auch Verbindungsleitungen, die zur Einspeisung in Wärmenetze nötig sind.
Seit dem Start des Förderprogramms wurden rund 150 Millionen Euro in Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und -nutzung investiert, mit einer jährlichen CO2-Ersparnis von über 100.000 t CO2.
Um die Förderung beantragen zu können, muss ein Abwärmekonzept von einem unabhängigen Energieberater erstellt und vorgelegt werden. Sofern Unternehmen über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügen, kann das Konzept auch unternehmensintern erstellt werden. Die Erstellung des Abwärmekonzepts durch einen unabhängigen Energieberater wird ebenfalls mit bis zu 40 Prozent bezuschusst.
Mehr Informationen zum Thema in der Förderrichtlinie, bei der KfW unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/EE-Abw%C3%A4rme-(294)/ und auf der Infoseite der Aktion Deutschland macht´s effizient.